Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Kleinsiedlung Hoffeld 1992/22 wurde aufgestellt, um bauliche Erweiterungen der vorhandenen Gebäude aus den 1930er-Jahren zu ermöglichen, die größtenteils nur eine Grundfläche von 61 m² haben.
Die getroffenen Festsetzungen ermöglichen Erweiterungen der verschiedenen Gebäudetypen auf 90 m² Grundfläche, sowie zusätzliche Anbauten in Form von Wintergärten bis zu 15 m² Grundfläche. Damit können die 1 ½-geschossigen Gebäude auch Familien Wohnungen bieten, die den heutigen Wohnansprüchen eher genügen.
Unter Denkmalschutz steht der Bereich der Kleinsiedlung Hoffeld nicht, jedoch wurde durch differenzierte Festsetzungen im o. g. Bebauungsplan versucht, die bestehende intakte Nebenerwerbssiedlung mit ihrer vorbildlichen Begrünung in ihrer Charakteristik zu erhalten. Neubauten, Erweiterungen und Wintergärten wurden unter Berücksichtigung der Bebauungsplanfestsetzungen deshalb größtenteils einheitlich durchgeführt.
Eine darüber hinaus gehende Erweiterung würde einer Wahrung der Charakteristik der Siedlung entgegenstehen.