Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/05/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6050 - 00.00
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Rudolf Joachim (CDU), Kotz Alexander (CDU), Schmid Roland (CDU), Benzinger Marc (CDU), Currle Fritz (CDU)
Datum
10/28/2008
Betreff
Vergabe öffentlicher Aufträge
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Im Jahr 2008 hat das Hochbauamt im Namen des Schulverwaltungsamtes rd. 10.000 Handwerker-Aufträge für ca. 1000 Maßnahmen unterschiedlichster Größenordnung an Schulen und Sporthallen erteilt. Allein während der Schulferien wurden an 79 Schulen bauliche Maßnahmen umgesetzt. Diese Aufträge wurden überwiegend termingerecht und fachlich einwandfrei durch die jeweiligen Firmen erledigt.
In Einzelfällen traten Verzögerungen auf, wie z.B. bei der Sanierung des Sportbodens in der Sporthalle Nord. Hier wurde im Zuge der Baumaßnahme festgestellt, dass der vorhandene Unterbau unter der Tribüne wider Erwarten komplett erneuert werden musste. Die daraus entstandene Verzögerung des Fertigstellungstermins kann somit nicht der ausführenden Firma angelastet werden.
In einigen wenigen Fällen kommt es allerdings auch vor, dass die Qualität der erbrachten Leistung bzw. die terminliche Abwicklung nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
Zu den Fragen:
- Nach welchen Leitlinien findet die Auswahl des Vergabevorschlags statt?
Als öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Stuttgart an die Regelungen der VOB gebunden. Bei der Auswahl des Vergabevorschlags sind die Eignung der Firma (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) sowie die Auskömmlichkeit des Angebotes zu prüfen. Gemäß den Vorgaben der VOB ist ein Ausschluss von Firmen bei der Auftragsvergabe nur sehr eingeschränkt möglich.
- Welche Maßnahmen ergreift das Hochbauamt?
Die VOB gibt eine Reihe von Schritten vor, um eine beauftragte Firma zur vertragsgemäßen Erfüllung ihrer Leistungen zu bewegen (Mahnung, Androhung der Kündigung, Kündigung und Ersatzvornahme auf Kosten der Firma). Diese Möglichkeiten werden vom Hochbauamt in allen Fällen ausgeschöpft. Da vor jedem einzelnen Schritt jedoch festgelegte Fristen einzuhalten sind, kann der dabei entstandene zeitliche Verzug in den meisten Fällen nicht kompensiert werden. Bei Maßnahmen, die in den Schulferien durchgeführt werden sollen, ist der vorgegebene zeitliche Rahmen in der Regel nur dann ausreichend, wenn alle Aufträge von Firmen termingerecht erledigt werden und keine unvorhergesehenen zusätzlichen Arbeiten ausgeführt werden müssen.
- Inwieweit werden die Firmen bei derartigen Versäumnissen von künftigen Vergaben ausgeschlossen?
Ein Ausschluss von künftigen Vergaben ist gemäß VOB nur sehr eingeschränkt und für einen begrenzten Zeitraum möglich. Firmen, denen auf Grund mangelhafter Leistung ein Auftrag entzogen wurde, muss lt. entsprechender Gerichtsurteile nach spätestens einem Jahr die Möglichkeit gegeben werden zu beweisen, dass sie sich inzwischen gebessert haben.