Stellungnahme zum Antrag
505/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/02/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6215-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Schmid Roland (CDU), Pfau Ursula (CDU)
Datum
    11/10/2003
Betreff
    Stellplatzsituation in Stuttgart
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Das im Antrag angesprochene Angebot www.parkplatzzentrale.de ist bei der HomeCompany – Mitwohnzentrale – angesiedelt, wobei diese als Hauptgeschäft in erster Linie Mietwohnungen vermittelt. Zusätzlich vermittelt sie auch zur Vermietung anstehende private Stellplätze und Garagen.

Ein derartiges Vermittlungsforum kann in Einzelfällen hilfreich sein, wird aber an der Stellplatzsituation in den Innenstadtbereichen nicht viel ändern. Freiwerdende Stellplätze werden meist schon allein aus wirtschaftlichen Gründen sehr schnell wieder vermietet. Häufig gibt es auch Wartelisten.


Auf den ersten Blick könnte allenfalls eine Vermittlung von Wohnparkerstellplätzen, die vom Tiefbauamt verwaltet werden, in Frage kommen. Im Hinblick darauf, dass es nur wenig Wechsel bei den Mietern von Wohnparkerstellplätzen gibt, ist eine Inanspruchnahme der Parkplatzzentrale nicht erforderlich. Ein Großteil der städtischen Wohnparkhäuser des Tiefbauamts sind zur Bewirtschaftung verpachtet. Hier werden Wartelisten geführt, um die Garagen effizient zu betreiben. Das selbe gilt auch für die vom Tiefbauamt selbst bewirtschafteten Garagen.

Unabhängig davon wäre es wünschenswert, wenn Betriebsparkplätze anderen Nutzern, vor allem Anwohnern, zur Verfügung gestellt werden könnten. So dürften z. B. bei größeren Betrieben im Stuttgarter Westen mehr Stellplätze zur Verfügung stehen, als baurechtlich notwenig sind. Eine Nutzung dieser Stellplätze durch Betriebsfremde ist jedoch in der Praxis schwierig durchzuführen, da Eigennutzung und Fremdnutzung zu Konflikten führen kann. Die Verwaltung könnte jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Parkplatzzentrale beratend unterstützen.




Grundsätzlich ist die Internetseite zu begrüßen, denn Anwohner und andere Fahrzeugführer, die einen “privaten” Stellplatz auch nur zeitweise mieten können, belasten mit ihrem Auto nicht den knappen öffentlichen Parkraum.








Dr. Wolfgang Schuster