Stellungnahme zum Dringlichkeitsantrag

258/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/19/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 9542-00



Stellungnahme zum Dringlichkeitsantrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    09/18/2003
Betreff
    Abschaffung der Gewerbesteuer/Sondersitzung des Städtetages
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu Nr. 1.1:

Die Verwaltung teilt die Auffassung der FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion nicht, daß die Gewerbesteuer abgeschafft werden sollte. Sie hält es vielmehr für dringend erforderlich, die Gewerbesteuer durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen und eine Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen zu revitaliseren.

Diese Haltung wird auch vom Städtetag Baden-Württemberg eingenommen.

Zu Nr. 1.2:

Sowohl die Landeshauptstadt Stuttgart als auch der Städtetag Baden-Württemberg fordern seit langem Maßnahmen des Bundesgesetzgebers, um bestehende Steuerschlupflöcher zu schließen und die durch Verlustanrechnungen bei den Steuereinnahmen entstehenden Steuerausfälle zu reduzieren. Hinweise gegenüber dem Städtetag Baden-Württemberg sind deshalb nicht erforderlich.

Zu Nr. 2 und 3:

Entsprechende Modellberechnungen können von der Landeshauptstadt nicht angestellt werden, da keinerlei Datenmaterial dafür vorhanden ist. Eine Berichterstattung an die Gemeinderatsfraktionen ist deshalb nicht möglich.

Zu Nr. 4:

Vom Stuttgarter Gemeinderat kann keine Resolution gefaßt werden, da vor der Sondersitzung des Deutschen Städtetags am 24. September 2003 in Berlin keine Gemeinderatssitzung mehr stattfindet.

Im übrigen teilt die Verwaltung die Auffassung der Resolution bezüglich der Punkte 1, 2 und 4. Diese Position wird auch vom Städtetag Baden-Württemberg und vom Deutschen Städtetag eingenommen. Bezüglich der Nr. 3 wird auf die Ausführungen zur Gewerbesteuer verwiesen.





Dr. Wolfgang Schuster