Beantwortung zur Anfrage Nr.
380/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/24/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6236-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Schmid Roland (MdL) (CDU), Rudolf Klaus (CDU), Hill Philipp (CDU)
Datum
    04/19/2000
Betreff
    Müllsündern an den Geldbeutel
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Zu 1.:

Im Jahre 1999 wurden durch den Städtischen Vollzugsdienst 194 Verwarnungen wegen Wegwerfens von Kleinmüll sowie 98 wegen Verschmutzungen von Grünanlagen oder Straßen durch Hundekot verhängt. In der Vorjahren wurden diese Verwarnungen statistisch nicht erhoben.

Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach dem Abfallrecht wurden vom Städtischen Vollzugsdienst gefertigt: 1997 in 84 Fällen, 1998 in 76 Fällen, 1999 in 98 Fällen.

Zu 2.:

Die Reviere und Dienststellen der Landespolizeidirektion Stuttgart II werden im Rahmen des Maßnahmenkatalogs bei illegaler Müll- und Abfallbeseitigung im Straßenraum und in Grünanlagen tätig.

Diese Fälle werden jedoch von der Polizei statistisch nicht erfasst.

Zu 3.:


Die von mir eingebrachten 17 Vorschläge zur Fortschreibung des Bußgeldkatalogs Umwelt (Erhöhung der Verwarnungs- und Bußgeldbeträge) an den Landesumweltminister wurden weitestgehend in dem seit 29.05.1999 geltenden verschärften Bußgeldkatalog Umwelt berücksichtigt. Ebenso wurden ergänzende Vorschläge des Amts für Umweltschutz zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen und zur Beseitigung von Sonderabfällen berücksichtigt.

Zu 4.:

Die Doppelstreifen des städtischen Vollzugsdienstes werden - wie bisher schon - auch künftig auf Umweltsünder achten. Dies insbesondere in der Innenstadt in den Bereichen Königstraße mit Nebenstraßen sowie im Bereich Rotebühlplatz/Calwer Passage. Die Überwachung erfolgt im Rahmen des täglichen Streifendienstes.

Überwachungsmaßnahmen gestalten sich allerdings schwierig, da Abfälle durch die Bürger beim Anblick von Uniformierten eher selten weggeworfen werden, andererseits Ahndungen durch Ermahnungen oder Verwarnungsgelder nur dann möglich sind, wenn die Täter “in flagranti” ertappt werden.

Dies spielt insbesondere auch bei der Durchführung der Bußgeldverfahren eine Rolle, da nur dann ein Bußgeld, gegebenenfalls auch ein erhöhtes Bußgeld verhängt werden kann, wenn die konkrete Beweislage im Einzelfall eindeutig ist, also auch tatsächlich ein Verursacher ermittelt werden konnte. So konnte vom Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger) im Jahre 1998 bei 483 Fällen wilder Abfallablagerung lediglich in 7 Fällen und im Jahre 1999 bei 487 Fällen nur in 5 Fällen ein Verursacher ermittelt werden. Ist die Beweislage im Bußgeldverfahren nicht eindeutig, stellen die Amtsgerichte bzw. Staatsanwaltschaften in der Regel die Verfahren (“in dubio pro reo”) ein.

Im Hinblick auf die ständig steigende Zahl der wilden Abfallablagerungen und die Aktion “Sauberes und sicheres Stuttgart” lässt sich langfristig nur durch eine anhaltende intensive Öffentlichkeitsarbeit eine Verbesserung der Situation erreichen. Dazu ist es aber auch notwendig, dass die in der Vergangenheit vom Gemeinderat aufgrund von Sparmaßnahmen beschlossene Reduzierung der Anzahl der öffentlichen Abfallbehälter im Straßenraum, auf öffentlichen Plätzen und in den Grünanlagen angesichts der (verbesserten) Haushaltslage neu überdacht und ggf. geändert wird. So müsste die Anzahl der öffentlichen Müllbehälter flächendeckend entsprechend dem Bedarf erhöht werden, insbesondere in stark frequentierten Bereichen. In Erholungsgebieten (z. B. beim Max-Eyth-See) sollte die Pflege und Reinigung im Bedarfsfall (z. B. nach schönem Wetter) intensiviert werden, da erfahrungsgemäß bereits vorhandene wilde Abfallablagerungen eine Art Sogwirkung erzeugen und die Abfallablagerungen weiter zunehmen. Auch nach Durchführung der offiziellen Sperrmülltermine könnte das “Nachkommando” die bei der Sperrmüllsammlung nicht mitgenommenen Abfälle zeitnaher beseitigen. Die Verwaltung wird deshalb dem Gemeinderat noch in diesem Jahr ein umfassendes Gesamtkonzept vorschlagen.




Dr. Wolfgang Schuster