Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/22/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6050 - 00.00
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Kotz Alexander (CDU), Rudolf Joachim (CDU), Benzinger Marc (CDU), Currle Fritz (CDU)
Datum
03/23/2009
Betreff
Neue Vergaberichtlinien für Bauaufträge – Möglichst viele Stuttgarter Betriebe sollen davon profitieren
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Die im Rahmen des Konjunkturpaketes II vorgegebenen Höchstgrenzen für die freihändigen Vergaben bzw. für die beschränkten Ausschreibungen wurden mit Rundschreiben Nr. 04/2009 für die Stadtverwaltung mit sofortiger Wirkung für die Jahre 2009 und 2010 eingeführt.
Die Wahl der Ausschreibung bis zu diesen Höchstwerten ist zukünftig nicht mehr zu begründen. Die für Ausschreibungen wichtigen Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit müssen jedoch weiterhin eingehalten werden.
Aus diesem Grunde sind für freihändige Vergaben mindestens 3 Bewerber, für beschränkte Ausschreibungen mindestens 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Um der Korruptionsprävention in der aufgrund der erhöhten Wertgrenzen besonderen Situation Rechnung zu tragen, werden die zuständigen Fachabteilungen die aufzufordernden Bieter vorgeben und das Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen wird zusätzlich dieselbe Anzahl der geeigneten Bieter aus der Firmendatei hinzufügen. Mittels der E-Vergabe Plattform können somit eine große Anzahl der bisher für die Stadt tätigen Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Entscheidung, ob im Wege einer freihändigen Vergabe oder einer beschränkten Ausschreibung ein Auftrag erteilt wird, wird in der Hauptsache von der Höhe des Auftragswerts und damit der Wertgrenze abhängen.
Um möglichst viele Betriebe aus Stuttgart und der Region über die elektronische Vergabeplattform beteiligen zu können, ist geplant, die betreffenden Firmen bzw. Betriebe, die noch nicht registriert sind, anzuschreiben und über die Vorteile zu informieren.
Eine Veröffentlichung geplanter freihändiger Vergaben oder beschränkter Ausschreibungen elektronisch und im Amtsblatt würde in der nachfolgenden Handhabung unter Umständen einer öffentlichen Ausschreibung gleichkommen. Zudem würde die Veröffentlichung durch den Zeitablauf zwischen Redaktionsschlussterminen und Erscheinen sowie den nachfolgenden notwendigen Fristablauf für Interessensbekundungen durch Betriebe die Ausführung der freihändigen Vergabe oder beschränkten Ausschreibung um mindestens 2 Wochen verzögern. Dies würde der durch eine Anhebung der Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkten Ausschreibungen geplanten Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge entgegenstehen.
Unverzüglich nach Erteilung des Auftrages wird die Landeshauptstadt Stuttgart die vergebenen Aufträge veröffentlichen. Im Einzelnen enthält die Veröffentlichung dann den Auftraggeber, das gewählte Vergabeverfahren, den Auftragsgegenstand, den Zeitraum der Ausführung sowie das Unternehmen, das den Zuschlag für die Maßnahme erhielt.