Stellungnahme zum Antrag

15/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/08/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0504-13.00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    01/23/2003
Betreff
    Großes Einsparpotential bei der gesetzlichen Krankenversicherung durch Wechsel in eine günstigere Kasse
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Nach § 173 ff. SGB V hat nur der Arbeitnehmer das Recht zur freien Wahl der gesetzlichen Krankenkasse. Die Einflussnahme auf die Krankenkassenwahl des Arbeitnehmers durch ein Prämienversprechen des Arbeitgebers stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und ist daher unzulässig. Die Stadt Stuttgart wird sich als Arbeitgeber auch weiterhin neutral gegenüber den Krankenkassen verhalten. Selbst einfache Preisvergleiche bei Krankenkassen und Arbeitgeberempfehlungen können wettbewerbsrechtlich kritisch sein, da bei einem Preisvergleich auch relevante Leistungs- und Serviceunterschiede kenntlich zu machen sind.

Im übrigen werden die Arbeitnehmer durch zahlreiche Veröffentlichungen in den verschiedenen Medien zu diesem Thema umfassend angesprochen. Für die Beschäftigten der Stadt Stuttgart kann festgestellt werden, dass ein reger Krankenkassenwechsel stattfindet.
Für die Stadt als Arbeitgeber hat dies aber auch negative Nebenwirkungen. So hat sich die Zahl der zu berücksichtigenden Krankenkassen in den letzten Jahren verfünffacht. Entsprechend hat sich der Verwaltungsaufwand erhöht.





Dr. Wolfgang Schuster