Stellungnahme zum Antrag

222/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/14/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6230-20 D



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Gröger Marita (SPD)
Datum
    06/28/2002
Betreff
    Daimlerstraße in Bad Cannstatt
    Neugestaltung zwischen Daimlerplatz und Waiblinger Straße
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Anlagen:
Text des Antrags



1. Eine Gestaltungssatzung für die Daimlerstraße gibt es nicht. Ein Gestaltungsplan des Büros Kaiser vom 16. September 1991 stellt die gewünschte Umgestaltung der Daimlerstraße im Abschnitt zwischen der Waiblinger Straße und dem Daimlerplatz dar. Problematisch bei der Umsetzung des Gestaltungsplans sind die Eigentumsverhältnisse und der sich ergebende Wegfall der privaten Stellplätze. Aus gestalterischer Sicht wäre es sehr wünschenswert, die vorhandenen Vorflächen der Gebäude dem Bebauungsplan entsprechend in Vorgärten umzuwandeln. Das vorhandene sehr knappe Angebot an Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum steht diesem planerischen Ziel jedoch entgegen. Da keine Bereitschaft der Anwohner zur Umgestaltung vorausgesetzt werden kann, sieht die Stadtverwaltung keinen Handlungsbedarf, mit den Hausbesitzern/Hausbesitzerinnen Kontakt aufzunehmen. Eine Baumstandortsanierung ist für 2004 vorgesehen.

2. Eine Darstellung des finanziellen Bedarfs ist erst dann sinnvoll, wenn Aussicht auf die Realisierung der Umgestaltung besteht. Eine Finanzierung aus laufenden Mitteln für die Umsetzung des Gesamtkonzepts ist nicht möglich.

3. Das Tiefbauamt hat zugesagt, sich kurzfristig um Ersatzparkplätze zu bemühen, sobald die Realisierung des Gestaltungskonzepts absehbar ist.





Dr. Wolfgang Schuster