Stellungnahme zum Antrag
528/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/14/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6215-03



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    07/17/2000
Betreff
    Staffelung der Parkgebühren in städtischen Parkhäusern
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Erhebungen über das Parkverhalten der Kraftfahrer in den städtischen Parkhäusern /Tiefgaragen zeigen, dass in den Parkierungsanlagen Rotebühlplatz, Österreichischer Platz und Schwabenzentrum die durchschnittliche Verweildauer von 1 Stunde bei ca. 26 %, von 2 Stunden bei ca. 35 % und von 3 Stunden bei ca. 18 % liegt. Ab der 4. Stunde geht die Verweildauer auf ca. 5 % zurück und ist für die Belegung der Garagen nur noch unbedeutend. Bei der Tiefgarage Karstadt Mitte ist der Kurzparkanteil etwas höher; die Rathausgarage ist wegen ihrer Sondersituation nicht vergleichbar.

Eine Zeittaktumstellung, wie vorgeschlagen, wird die Verweildauer nicht wesentlich verändern. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Parkentgelte in den ersten beiden Parkstunden günstiger sind als die Parkgebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Parkgebührenzone 2.

Eine Reduzierung der Parkentgelte für die städtischen Parkhäuser/Tiefgaragen wie beantragt würde aus heutiger Sicht zu Mindereinnahmen führen. Ein Ausgleich dieser Mindereinnahmen ließe sich auch durch einen veränderten Zeittakt und bei erhöhtem Parkentgelt ab 2 ½ Stunden nicht erzielen. Veränderungen des Zeittaktes führen nur dann zu Mehreinnahmen, wenn zugleich auch das Parkentgelt erhöht wird, wie z. B. beim Parkhaus Züblin.



Außerdem würde eine Reduzierung der Parkentgelte in den ersten beiden Stunden sowohl den Parksuchverkehr als auch das Falschparken nicht verringern. Es ist eher damit zu rechnen, dass der Parksuchverkehr verstärkt wird, wenn in einem bestimmten Bewirtschaftungsgebiet unterschiedliche Parkentgelte erhoben würden.

Vergünstigungen für bestimmte Personenkreise, wie z. B. im Parkhaus Rotebühlplatz für die Besucher der Musikschule, sollten im Hinblick auf die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und der Wirtschaftlichkeit grundsätzlich vermieden werden. Außerdem bestehen beim Treffpunkt Rotebühlplatz ausgezeichnete Anbindungen an den öffentlichen Nahverkehr.

Ergänzend haben wir schon seit Herbst 1998 mit dem Betreiber des Parkhauses und der Verwaltung des Treffpunktes Rotebühlplatz vereinbart, dass für die Kursteilnehmer der Volkshochschule und der Musikschule der vergünstigte Abendtarif (6 DM) nicht wie üblich erst ab 19 Uhr, sondern schon ab 17:30 Uhr gilt.







Dr. Wolfgang Schuster