Beantwortung zur Anfrage
135/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/08/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 2300-02



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    03/26/2009
Betreff
    Zukunftsinvestitionsprogramm: Auch Schulen in Freier Trägerschaft berücksichtigen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Weder das Zukunftsinvestitionsgesetz noch die Richtlinien des Finanzministeriums Baden-Württemberg begründen einen Rechtsanspruch zu Gunsten der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen in freier Trägerschaft auf Förderung aus den Mitteln der Bildungsinfrastrukturpauschale. Wie die Antragsteller richtig zitieren, verlangen die Richtlinien von den Kommunen eine Prüfung und Entscheidung über die Anträge freier Träger „nach pflichtgemäßem Ermessen“.

Im Hinblick darauf, dass

- die Landeshauptstadt seit vielen Jahren den freien bzw. privaten Schulträgern jährlich hohe freiwillige Zuwendungen gewährt (vgl. GRDrs 214/2009),

- die freiwilligen Zuwendungen zum Teil auch den Finanzierungsbedarf für gebäudebezogene Aufwendungen abdecken,

- Investitionen und Sanierungsvorhaben im Bereich der Kinderbetreuung bereits nach dem Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ gefördert werden und eine Doppelförderung nach § 4 ZuInvG nicht zulässig ist,

- Investitionen in Kindertageseinrichtungen freier bzw. privater Träger von der Landeshauptstadt nach den geltenden Fördergrundsätzen (GRDrs 457/2008) in Höhe von 75 % gefördert werden


und angesichts des erheblichen Sanierungsstaus bei den städtischen Schulgebäuden von fast 320 Mio. € hält es die Verwaltung im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens für zulässig, die Mittel aus der Bildungsinfrastrukturpauschale in voller Höhe zum Abbau dieses Sanierungsstaus einzusetzen und die Anträge freier Träger nicht zu berücksichtigen.

Entsprechend den Vorgaben der Zuwendungsrichtlinien wurde dem Regierungspräsidium Stuttgart eine Aufstellung der der Verwaltung vorliegenden Anträge freier Träger und die Begründung für deren Ablehnung vorgelegt.






Dr. Wolfgang Schuster
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