Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/31/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: 1223-01
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER), Schlierer Rolf (REP) , DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
03/06/2008
Betreff
Unterbindung von Doppelpaß-Mißbrauch bei eingebürgerten Türken
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Zu der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Spiegelstrich 1, 3 und 4:
· Bei jeder Ausstellung und Verlängerung von deutschen Ausweisdokumenten wird geprüft, ob der automatische Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingetreten ist. Hierzu wird auf Ziffer 2 der Stellungnahme zur Gemeinderatsanfrage 63/2005 der Republikaner vom 03.03.2005 verwiesen (siehe Anlage). Eine statistische Erfassung dieser Fälle erfolgt nicht.
Bei der in den Jahren 2005/2006 durchgeführten Befragung derjenigen Personen, die seit Juli 1999 eingebürgert wurden, konnte in 77 Fällen der Verlustgrund der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt werden.
Zu Spiegelstrich 2:
· Zu den Folgen der Feststellung des Verlustgrundes der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Ziffer 3 der Stellungnahme zur Gemeinderatsanfrage 63/2005 verwiesen.
Zu Spiegelstrich 5:
· Zur fehlenden Mitwirkung der türkischen Behörden wird ebenfalls auf Ziffer 2 der Stellungnahme zur Gemeinderatsanfrage 63/2005 hingewiesen.
Zu Spiegelstrich 6:
· Die Verwaltung setzt die vom Gesetzgeber gemachten Vorgaben im Rahmen des Optionsverfahrens junger Erwachsener um. Die Betroffenen werden von der Staatsangehörigkeitsbehörde unverzüglich nach Vollendung des 18. Lebensjahres angeschrieben und auf ihre Erklärungspflicht samt deren Rechtsfolgen hingewiesen. Entscheiden sie sich die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten, müssen sie gegenüber der Staatsangehörigkeitsbehörde spätestens bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nachweisen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren.