Stellungnahme zum Antrag
704/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/18/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 8212-02.0



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    12/21/2001
Betreff
    Haltestelle Börse
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Haltestellennamen sind für die Kunden des ÖPNV das wichtigste Hilfsmittel zur Orien-tierung in den Informationssystemen. Diese umfassen Informationsbroschüren, den Taschenfahrplan, das Internet und die Elektronische Fahrplanauskunft als Information vor Fahrtantritt, die Beschilderung, Wegweisung und die Ausganginformation mit Fahr-, Schema- und Netzplänen als Information an den Haltestellen und in den Fahrzeugen die optische und akustische Information über den Linienverlauf mit Hinweisen auf Anschluss-verkehrsmittel.

Änderungen von Haltestellennamen wirken sich auf die Planungsgrundlagen und den Datenbestand sowie auf das gesamte Informationssystem des Verkehrs- und Tarif-verbunds (VVS) aus. Sie verursachen einen hohen Anpassungsaufwand und belasten die Verkehrsunternehmen mit erheblichen Kosten. Allein die Anpassung der Fahrzeuginfor-mation verursacht bei jeder Änderung bei der SSB Kosten in Höhe von ca. 150.000 Euro.

Im Interesse einer konstanten Fahrgastinformation, die eine eindeutige, zuverlässige Orientierung ermöglicht, müssen für Haltestellennamen Bezeichnungen mit Bestand ge-wählt werden; kurze Änderungszyklen sind im Interesse der Fahrgäste und wegen der Folgekosten ausgeschlossen. Es dienen seit Gründung des VVS im Jahr 1978 hauptsäch-lich Straßen- und Lagebezeichnungen zur eindeutigen Benennung und Ortsbestimmung. Bei “Berliner Platz (Liederhalle)” wurde im öffentlichen Interesse ein Namenszusatz für das Veranstaltungs- und Kongresszentrum zugelassen. Dies ist in vergleichbaren Fällen auch an anderer Stelle geschehen.

Bei der SSB wurde das Thema Haltestellenbenennung auch auf Grund der aktuellen An-frage der Börse Stuttgart und anderer Firmen nochmals umfassend erörtert. Die SSB wird

einen für die SSB-Kunden, die Wünsche der Wirtschaft und der SSB gleichermaßen nütz-lichen Ansatz weiterverfolgen:

Die Benennung von Haltestellen nach Firmennamen wird künftig nicht mehr möglich sein. Stattdessen bieten wir den interessierten Firmen die Nutzung werbewirksamer Flächen an. So kann z.B. der Name einer Einrichtung im Einzugsbereich an der Warte-halle oder auf einer besonderen Stelle, eventuell ergänzt durch Richtungs- und Ent-fernungshinweise, angebracht werden.

Im Fall der Börse Stuttgart ist der Stand folgender:

Die Änderung des Haltestellennamens “Schlossplatz/Börse” in “Schlossplatz” ist bereits erfolgt, für die Änderung von “Keplerstraße” in “Keplerstraße/Börse” sieht die SSB kurzfris-tig keine Möglichkeit. Dies könnte frühestens im Rahmen umfassender Anpassungen des Informationssystems erfol-gen, z.B. wenn die Linie 15 auf Stadtbahnbetrieb umgestellt wird oder wenn die neue U12 eröffnet wird.





Dr. Wolfgang Schuster