Beantwortung zur Anfrage
271/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/09/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5012-07



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    09/16/2004
Betreff
    Substitution von Opiatabhängigen in Stuttgart
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Aus der Rechtslage, dass die psychosoziale Beratung und Begleitung Substituierter nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert wird, kann nicht gefolgert werden, dass dies Aufgabe des Landes oder der Kommune sei. Der Gesetzgeber macht hierzu keine Angaben.

Die Einzelfragen werden wie folgt beantwortet:

1. Die psychosoziale Betreuung und Beratung von Substituierten gehört unter anderem zum Aufgabenkatalog der Sucht- und Drogenberatungsstellen in der Landeshauptstadt Stuttgart, die im Rahmen einer städtischen Förderung unterstützt werden. Dabei wird nicht nach Einzelleistungen unterschieden. Die Fördersummen gehen aus der GRDrs. 385/2004 hervor.

2. Im Jahr 2003 wurden 487 Personen durch die Stuttgarter Sucht- und Drogenberatungsstellen während der Substitution psychosozial begleitet.
Die Zahlen für 2004 liegen noch nicht vor.

3. Aufgrund der neuen Rahmenbedingungen für die Substitution wurden vom Sozialamt nur noch Substitutionsfälle im Rahmen der Leistung “Hilfe bei Krankheit” nach § 37 in Verbindung mit § 38 BSHG registriert. Diese Einzelfälle unterliegen der Schweigepflicht.

4. Die anteilige Finanzierung der Sucht- und Drogenhilfe ist der GRDrs. 385/2004 zu entnehmen.







5. Über Verträge zwischen freien Trägern und niedergelassenen Ärzten kann die Verwaltung keine Aussagen machen.







Dr. Wolfgang Schuster