Stellungnahme zum Antrag
835/2007

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/26/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5674-05



Zwischennachricht
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Currle Fritz (CDU), Pfau Ursula (CDU), Ripsam Iris (CDU), Rudolf Joachim (CDU), Schmid Roland (CDU), Schorn Stefanie (CDU)
Datum
    12/13/2007
Betreff
    Bau einer Driving-Range - Bericht
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Über den Stand der Verhandlungen und die notwendigen Maßnahmen zur Realisierung einer Golf-Übungsanlage (Driving-Range) wurde insbesondere für den Bereich „Wagrainäcker“ am 12. Februar 2008 im Sportausschuss berichtet.

Für die Fläche „Wagrainäcker“ ist keine Änderung des Bebauungsplans erforderlich, ein Bauantrag für die Errichtung einer solchen Golf-Übungsanlage liegt allerdings noch nicht vor. Am 29. April 2008 wurde im Bezirksbeirat Mühlhausen zu der oben genannten Anlage mündlich berichtet.

Im Bezirk „Fasanenhof“ steht eine Teilfläche der Stadtgärtnerei zur Diskussion, allerdings ist der Bereich im Bebauungsplan 1963/81 „Lärmschutzwall Fasanenhof“ als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Stadtgärtnerei festgesetzt. Für die Realisierung einer Golf-Übungsanlage sind daher Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Interessenten für die Errichtung einer solchen Golf-Übungsanlage im Fasanenhof wurden auf die Notwendigkeit eines planungsrechtlichen Verfahrens hingewiesen. Über die Einleitung des Verfahrens entscheidet abschließend der Ausschuss für Umwelt und Technik.

Die Federführung hinsichtlich der Anfragen von Golfanlagen liegt bei Referat Kultur, Bildung und Sport. Die Verwaltung wird bei einer Konkretisierung der Planungen einer Golf-Übungsanlage im Ausschuss für Umwelt und Technik berichten.







Dr. Wolfgang Schuster