Stellungnahme zum Antrag
334/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/15/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 9540-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    09/24/2009
Betreff
    Reform des kommunalen Steuersystems
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Gewerbesteuer ist nach wie vor eine tragende Säule in den kommunalen Haushalten. Sie hat Stuttgart in den Jahren 1990 bis 2008 insgesamt 7.258 Mio. EUR in die Kasse gebracht (netto, also nach Abzug der Gewerbesteuerumlage). Nur mit Hilfe dieser Steuereinnahmen und gleichzeitiger Ausgabendisziplin war es in den vergangenen Jahren überhaupt möglich, den Schuldenstand deutlich zu senken.

Alle bisherigen Vorschläge zur Abschaffung der Gewerbesteuer sind daran gescheitert, dass kein gleichwertiger Ersatz für die Kommunen angeboten werden konnte. Auch die im Antrag angesprochene Beteiligung an der Einkommen- und Körperschaftssteuer ist nicht wirklich eine Alternative zur Gewerbesteuer, zumal das Aufkommen insbesondere der Körperschaftssteuer ebenso von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig ist, wie die Gewerbesteuer.

Trotz der derzeitig spürbar zurückgehenden Einnahmen aus der Gewerbesteuer kommt eine Abschaffung dieser Steuer aus Sicht der Kommunen nicht in Betracht. Es kann davon ausgegangen werden, dass nach Ende der derzeitigen Krise die Einnahmen aus der Gewerbesteuer auch wieder ansteigen.

Der Antrag, die Gewerbesteuer abzuschaffen, kann nicht unterstützt werden.






Dr. Wolfgang Schuster