Beantwortung zur Anfrage
259/2008

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/18/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6230-20L



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/03/2008
Betreff
    Felderrundfahrt Möhringen - neuer Verlauf der Lohäckerstraße künftig notwendig?
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:



Zu 1.
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von über 30 Jahren besteht nach § 544 BGB ein außerordentliches Kündigungsrecht für die Vertragsparteien. Bis zum Ablauf der Frist im Jahre 2009 wird die Verwaltung mit den betroffenen Grundstückseigentümern Gespräche über die Vertragsverhältnisse führen. Ein erstes Gespräch hat am 07. Oktober 2008 im Bezirksrathaus Möhringen stattgefunden.
Weitere vertragliche Regelungen werden sich aus dem Ergebnis der anstehenden Planungsgespräche ergeben. Grundsätzlich wird auch an einen Ankauf der Fläche gedacht, falls dies für einen Ausbau der Lohäckerstraße notwendig wird.

Zu 2.
Bei der Lohäckerstraße handelt es sich um eine klassifizierte Gemeindeverbindungsstraße. Die Straße hat heute auch noch die Funktion eines landwirtschaftlichen Erschließungsweges. Die Beeinträchtigung bei der Bewirtschaftung der Felder durch den Straßen- und Radverkehr sollte aus Sicht der Landwirtschaft verringert werden. Daher sollte der Straßenquerschnitt überarbeitet werden.
Im Flächennutzungsplan ist die Straßenverbindung Möhringen- Fasanenhof, dem heutigen Straßenverlauf folgend als Straßentyp IV, Haupterschließungsstraße, dargestellt.









Die Verwaltung wird bis Ende 2008 einen Zeitplan erarbeiten, in dem die einzelnen Planungsschritte für einen mit den Gremien abgestimmten Ausbau der Lohäckerstraße dargestellt werden. Die Projektplanung wird dabei mit den Betroffenen abgestimmt.





Dr. Wolfgang Schuster