Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
102/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4233-01



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    03/15/2004
Betreff
    Landespauschalen für die Unterbringung von Asylbewerbern und Spätaussiedlern
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat sich im Rahmen der Beratungen des Doppelhaushalts 2004/2005 intensiv mit dem Gesetz zur Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmerechts und zur Änderung des Eingliederungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg befasst. Die Verwaltung hat die voraussichtlichen Auswirkungen des neuen Gesetzes ausführlich dargestellt, insbesondere in der GRDrs 1300/2003 vom 3. Dezember 2003. Am Inhalt dieses Berichts hat sich prinzipiell nichts geändert.

Aufgrund der Interventionen des Städtetags Baden-Württemberg (u. a. in engem Einvernehmen mit der Landeshauptstadt Stuttgart) und des Landkreistags Baden-Würt-temberg konnten eine geringfügige Erhöhung der Gesamtpauschalen, eine Verbesserung bei der Übergangsregelung, eine Erhöhung (Dynamisierung) der Pauschalen jährlich jeweils um 1 % und eine Revisionsklausel erreicht werden. Aufgrund der Revisionsklausel wird spätestens nach zwei Jahren eine Überprüfung der Pauschalen vorgenommen.

Es wird maßgeblich von der Zahl der den Stadt- und Landkreisen vom Land zugewiesenen Flüchtlinge abhängig sein, wie hoch das Defizit der unteren Aufnahmebehörden ausfällt.

Völlig unverständlich bleibt nach wie vor, warum das Land sich nicht wenigstens bei der Spitzabrechnung der Krankenausgaben kompromissbereit gezeigt hat, zumal in der Diskussion des Landtags auf eine Feststellung des Rechnungshofes hingewiesen wurde, dass man für die Krankenausgaben Sonderzahlungen ins Augen fasse müsse. Auch zu den anderen Bestandteilen der Pauschalen (Liegenschaftsbezogene Ausgaben, Verwaltungsausgaben, Ausgaben für soziale Betreuung, Sozialhilfeaufwendungen, Kostenerstattung für Anschlussunterbringung) gelten die in der erwähnten GRDrs 1300/2003 getroffenen Aussagen.

Die Verwaltung entwickelt zur Zeit ein Maßnahmenkonzept, um die durch das neue Flüchtlingsaufnahmegesetz reduzierten Kostenerstattungen des Landes im Rahmen aller in diesem Bereich zur Verfügung stehenden und vertretbaren Möglichkeiten zu kompensieren. Dieses Maßnahmenkonzept wird nach den Sommerferien den zuständigen gemeinderätlichen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.






Dr. Wolfgang Schuster