Stellungnahme zum Antrag
313/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/05/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0603



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Hollay Edeltraud (SPD), Kanzleiter Manfred (SPD), Reißig Andreas (SPD) , SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    08/30/2002
Betreff
    Briefwahlunterlagen
Anlagen
    Text des Antrags
Beantwortung/ Stellungnahme:


Zum Problem der tagesaktuellen Bearbeitung von Wahlscheinanträgen mit Briefwahlunterlagen wird wie folgt Stellung genommen:

1. Wahlberechtigte haben grundsätzlich mehrere Möglichkeiten der Beantragung von Wahlscheinen bzw. Briefwahlunterlagen. Erstmals bei einer Bundestagswahl können Wahlscheinanträge per Internet gestellt werden, soweit die Kommune ein Internetangebot anbietet. In Stuttgart sind bis 30. August 2002 etwa 4500 Anträge eingegangen. Dabei entfällt für den Antragsteller/die Antragstellerin der Postweg bei der Antragstellung. Auch ist er/sie nicht an die Öffnungszeiten des Wahlamtes gebunden. Aufgrund des elektronischen Bearbeitungsverfahrens werden diese innerhalb von 24 Stunden (Ausnahme: Eingang am Samstag oder Sonntag) bearbeitet.

2. Anders ist die Situation bei Anträgen per E-Mail, von denen bis 30. August 2002 etwa 1000 im Statistischen Amt eingegangen sind. Gemäß Ziff. 3.7.3 der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Landeswahlleiters und des Innenministeriums über die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl am 22. September 2002 (BtWVwV) sind zur eindeutigen Identifizierung der Antragsteller neben dem Geburtsdatum auch die Wahlbezirks- und Wählernummer bei der Antragstellung erforderlich. Da diese Angaben in den Mails sehr häufig fehlen, müssen diese vor Ausstellung des Wahlscheines durch aufwändige Rückfragen ermittelt werden. Dies führt zwangsläufig zu einem time-lag zwischen Beantragung und Ausstellung des Wahlscheines. Außerdem ist bei diesem, gleichfalls neuen Antragsweg festzustellen, dass durch Handhabungsfehler der Antragsteller des öfteren E-Mail-Anträge falsch adressiert versandt und erst noch an die Bearbeitungsstelle weitergeleitet werden müssen. Nach Eingang bei der Bearbeitungsstelle erfolgt die Bearbeitung wie unter 1.

3. Bei traditionellen schriftlichen Briefwahlanträgen (bis zum 30. August 2002 sind rund 30 000 Anträge eingegangen), die entweder formlos per Brief, Postkarte oder Fax oder in der großen Mehrzahl mit dem Antragsvordruck der Wahlbenachrichtigungskarte eingehen, geben die Wahlberechtigten an, bis wann sie unter der Heimatanschrift bzw. ab wann sie unter der anzugebenden anderen Anschrift (z.B. Hotelanschrift) postalisch erreichbar sind. Diese Versandhinweise werden strikt beachtet. Insbesondere bei gewünschten Nachsendungen an eine andere als die Wohnadresse ist die Terminlage im Interesse des Wählers/der Wählerin zu beachten. So ist gewährleistet, dass das Wahlamt zielgenau die bearbeiteten Briefwahlanträge und die entsprechenden Briefwahlunterlagen an die Wunschadresse zusenden kann. Bearbeitungsspitzen insbesondere am Wochenanfang werden, um das Bearbeitungsziel zu erreichen, gegebenenfalls durch interne Umsetzungen und durch Anordnungen von Überstunden ausgeglichen. 4. Besonders eilige Anträge können durch eine persönliche Antragstellung ab 2. September 2002 in allen Bezirksrathäusern und im Statistischen Amt erledigt werden (vgl. Amtliche Bekanntmachung vom 22. August 2002 und Verlautbarung auf der Pressekonferenz am 15. August 2002). Bei der persönlichen Antragstellung ist die sofortige Stimmabgabe möglich, wovon häufig Gebrauch gemacht wird. Da bei jeder Wahl die genaue Anzahl der zu erwartenden Briefwahlanträge und der Beantragungszeitpunkt nicht mit Sicherheit absehbar ist, kann das Statistische Amt gemäß des Gemeinderatsbeschlusses zur Vorbereitung der Wahl (GRDrs 165/2002) weitere Mitarbeiter/innen kurzfristig einstellen und/oder durch Anordnung von Überstunden und internen Umsetzungen im Rahmen der üblichen Urlaubssperre im Statistischen Amt Arbeitsspitzen abfangen. Diese Maßnahmen sind bislang ausreichend, um eine sachgerechte Abwicklung der Briefwahlanträge zu gewährleisten.







Dr. Wolfgang Schuster