Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/05/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 8410-07.3
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Vetter Helga (CDU), Ripsam Iris (CDU), Wahl Dieter (CDU)
Datum
04/09/2009
Betreff
Lärm auf den Fildern
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Antwort des Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart
1. Es gibt am Flughafen Stuttgart für alle nach Sichtflugregeln fliegenden Luftfahrzeuge mehrere Ein- und Ausflugstrecken, die grundsätzlich einzuhalten sind, sofern nicht Anweisungen der Flugsicherung, Wetter oder anderer Verkehr ein Abweichen verlangen.
2. Für den Rettungshubschrauber - oder auch die Polizeihubschrauber - gilt, dass sie ebenfalls die Sichtflugstrecken zu benutzen haben, sofern sie sich nicht im direkten Einsatz befinden.
- Das bedeutet, dass der Weg zu einem Einsatz, bei dem schnelles Eintreffen am Einsatzort wichtig ist, grundsätzlich direkt und teilweise niedrig auch über bebautes Gebiet hinweg erfolgt. Steigflug kostet erheblich Zeit.
- Bei der Rückkehr wird differenziert.
- Bei normaler Rückkehr - es ist kein weiterer Einsatz wahrscheinlich, kein Zeitdruck - gilt: Anflug über die Sichtflugstrecken, siehe oben. Dies ist der Regelfall. Hierbei wird nach den persönlichen Beobachtungen und Flugstreckenauswertungen des Lärmschutzbeauftragten sowie nach Aussage der Deutschen Flugsicherung GmbH die jeweils vorgegebene Einflugstrecke eingehalten. Dass der Fasanenhof oder Sillenbuch hierbei überflogen werden, kann von keiner Seite bestätigt werden.
- Rückkehr mit der Möglichkeit/ Wahrscheinlichkeit eines zeitnah erfolgenden weiteren Einsatzes: durchaus Anflug direkt zum Flughafen, der Hubschrauber muss dann so schnell wie möglich wieder in Einsatzbereitschaft versetzt werden (Tanken, ggf. kurze Kontrolle, ggf. Reinigen und Auffüllen von Medikamenten und/ oder Verbandsmaterial, kurze Pause für die Besatzung mit persönlichen Verrichtungen). Bedenken Sie bitte, dass dies der einzige Rettungshubschrauber am Flughafen Stuttgart ist.
3. Der südlichste Teil des Fasanenhofs liegt jedoch für zum BAB-Kreuz Vaihingen ausfliegende Luftfahrzeuge unter der Ausflugstrecke, ebenso der westlichste Teil von Sillenbuch bei Startrichtung nach Osten und Abflug über den Fernsehturm.
- Überflüge von Plieningen lassen sich für die angesprochene Gruppe der Luftfahrzeuge nicht vermeiden, weil es leider im Bereich der Platzrunde liegt, innerhalb derer sich die Besatzungen auf die Landung vorbereiten, indem sie ihr Gerät in Landekonfiguration bringen. Wenn der Rettungshubschrauber einmal tatsächlich langsam fliegen sollte, erfolgt dies auf Anweisung der Flugsicherung, i. d. R. wegen anderem Verkehr. Den Gegenanflug südlich von Plieningen durchzuführen ist nicht möglich, da dann der Hubschrauber zu dicht an der Piste wäre und somit bei allen in der direkten Nähe befindlichen Luftfahrzeugen die Kollisionswarngeräte Alarm geben würden. Ein in der Luft "Stehenbleiben" ist ein schwieriges Manöver, das kein Hubschrauber ohne Not durchführt. Auf Veranlassung des Lärmschutzbeauftragten wurde Anfang 2008 eine Änderung der Anflugstrecke vom Fernsehturm bei Landerichtung nach Osten umgesetzt, die nahe Vorbeiflüge an Sillenbuch und Überflüge von Plieningen vermeidet.
Der Rettungshubschrauber wird in wenigen Monaten zum Sonderlandeplatz Pattonville bei Kornwestheim umziehen, womit sich die obige Thematik ohnehin erledigt haben dürfte.