Stellungnahme zum Antrag
294/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/07/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6114-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    10/27/2003
Betreff
    Bebauungspläne nach der Sonne ausrichten
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:



Der Energiebedarf von Gebäuden wird wesentlich von deren Bauweise bestimmt, das Berechnungsverfahren zur neuen Energieeinsparverordnung nimmt daneben auch Bezug auf den möglichen passiv-solaren Energiegewinn, z. B. durch Fen-
sterflächen. Im Rahmen der globalen Klimaveränderung wird jedoch auch bei Wetterlagen, wie wir sie im letzten Sommer hatten, der Sonnenschutz durch Verschattung zur Reduzierung der Kühllast interessant.

Mit Solararchitektur und solar+energetisch optimiertem Städtebau kann ein Beitrag geleistet werden zu dem im KLIKS-Klimaschutzkonzept für Stuttgart beschlossenen Ziel zur Einsparung von CO2-Emissionen.


Stellungnahme zu den einzelnen Fragen:


1.1Welche Städte optimieren ihre Bebauungspläne solar+energetisch?

Zahlreiche Städte in der Bundesrepublik Deutschland lassen städtebauliche Entwürfe auch unter solar+energetischen Gesichtspunkten überprüfen. Bahnbrechend war hierbei die Entwicklung der Software GOSOL durch das Stuttgarter Solarbüro Dr. Goretzki. In der Vergangenheit ließ das Stadtplanungsamt beispielsweise die Bebauungspläne für den “Burgholzhof” oder für das Gemeinwesenzentrum “Kornhasen” in Stuttgart-Wangen solar+energetisch überprüfen und optimieren. Für das Projekt “Wohnen am Park” (ehem. Frauenklinik) wurde im Auftrag von LEG und SWSG eine Besonnungsuntersuchung durchgeführt.


Einfachere, projektbezogene Fragen werden in Stuttgart vom Amt für Umweltschutz an Hand von 360°-Fotos mit “Horizontogrammen” untersucht (z. B. Frauenberger, Jägerhalde in Stuttgart-Wangen, 2003).
Aus der näheren Umgebung sind beispielsweise die Städte Fellbach und Waiblingen oder Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern und Esslingen zu nennen, die Bebauungspläne bzw. Vorhaben- und Erschließungspläne einer entsprechenden Überprüfung unterziehen. Beispielhaft sind zahlreiche Städte in Nordrhein-Westfalen (NRW), z. B. Köln oder Bonn, wo nach entsprechenden Gemeinderatsbeschlüssen eine generelle Überprüfung erfolgt. Dies hängt unter anderem auch mit der speziellen Kostensituation in NRW zusammen, wo das Land eine Generallizenz für die GOSOL-Software erworben hat, die danach von den einzelnen Städten für einen Eigenbeitrag von 82 € genutzt werden kann.
1.2Wie hoch sind die zu erwartenden Energieeinsparungen?

Der städtebauliche Entwurf für ein Planungsgebiet wird durch viele zwingende Faktoren bestimmt, in Stuttgart vor allem durch die vielfältige Topografie, die vorhandene Vegetation oder die vorhandene Nachbarbebauung. Eine solar+energetische Optimierung kann mit Vorschlägen z. B. zur Gebäudeform, zur Gebäudestellung, zur Höhenentwicklung oder zur optimierten Stellung von Bäumen (Verschattung) zur dauerhaften Energieeinsparung beitragen. Diese Energieeinsparungen betragen im Mittel etwa 10 %.
1.3Kosten der solar+energetischen Optimierung:

Die energetische Begutachtung im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens (Teil der Vorprüfung) beträgt je nach Zahl der Entwürfe zwischen 10.000 und 20.000 €.
Die Begutachtung einzelner Bebauungsplanentwürfe z. B. durch das Solarbüro Goretzki beträgt je nach Größe des Plangebiets zwischen 1.500 und 8.000 € (bei 30 ha).
Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung beabsichtigt eine Volllizenz der Solarsoftware GOSOL zu erwerben und damit das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs Rosensteinviertel zu überprüfen. Dafür entstehen Kosten von ca. 12.800 € sowie die Kosten für die Mitarbeiterschulung.


2. Bericht zur solar+energetischen Untersuchung von zwei Bebauungsplänen:
    In Zusammenhang mit den Beratungen und Beschlussfassungen zu den beiden Bebauungsplänen Burgholzhof (1995) und Kornhasen (2001) wurden bereits Ergebnisse der solar+energetischen Optimierungen im Ausschuss für Umwelt und Technik vorgestellt.
      Wenn zukünftig im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung die technischen und personellen Voraussetzungen gegeben sind, können alle geeigneten Bebauungspläne entsprechend überprüft werden. Nach dem Gebiet Rosensteinviertel bieten sich hier die Planungen für die neuen Wohngebiete “Langenäcker-Wiesert” in Stuttgart-Stammheim sowie das Gebiet “Hohlgrabenäcker” in Stuttgart-Zuffenhausen an.








      Dr. Wolfgang Schuster