Stellungnahme zum Antrag
277/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/30/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: 7821-03



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/31/2002
Betreff
    Schon wieder: Nahversorgung gefährdet - Lebensmittelladen im Seelberg vor Schließung
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

1. Die Verwaltung (Wirtschafts- und Arbeitsförderung, Stadtplanungsamt) hat erneut persönlich und schriftlich mit Vertretern von Edeka Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, dass die Kündigung der Ladenflächen in der Martin-Luther-Straße zumindest vorläufig zurückgenommen wird. Edeka hat definitiv erklärt, dass an der Kündigung und Schließung des Ladens festgehalten wird, weil der Laden nicht wirtschaftlich zu betreiben sei. Andere Lebensmittelfilialisten haben eine Übernahme und Anmietung der Flächen des Ladens in der Martin-Luther-Straße bereits mit ähnlichen Begründungen abgelehnt. Auch eine evtl. Mietpreisreduzierung würde an der Haltung von Edeka nichts ändern. Die Kündigung von Edeka steht nach deren Aussage nicht im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf dem Cannstatter Carré. Eine ähnliche Vereinbarung wie mit der Fa. Lidl bezüglich des Marktes in der Überkinger Straße abzuschließen, scheidet aus, weil die Verhandlungen des Investors des Cannstatter Carrés mit den dort in Frage kommenden Lebensmittelfilialisten noch nicht abgeschlossen sind.

2. Dem Gemeinderat wird im Oktober 2002 eine Grundsatzvorlage zur vorgesehenen Planung und Überbauung des privaten Grundstücks Martin-Luther-Straße unter Einbeziehung des benachbarten städtischen Grundstücks und unter Berücksichtigung der Belange für Kindertagesbetreuung sowie für schulische Zwecke vorgelegt. Diese Grundsatzvorlage wird auch im Jugendhilfeausschuss zur Beratung kommen.

Festzustellen ist, dass zuerst der Gebäudeeigentümer des Edeka-Lebensmittelmarktes in der Martin-Luther-Straße Anfang diesen Jahres auf die Wirtschafts- und Arbeitsförderung wegen einer Nutzungsänderung oder Neubebauung mit evtl. Nachnutzung durch städtische Ämter oder Einrichtungen zugekommen ist, weil sich zum damaligen Zeitpunkt bereits abgezeichnet hat, dass Edeka den Ende 2002 auslaufenden Mietvertrag nicht mehr verlängern und auch kein anderer Lebensmittelfilialist den Laden weiter betreiben wird. Erst nach Weiterleitung dieses Vorschlags an das Jugendamt und das Schulverwaltungsamt sowie mehreren Gesprächen mit dem Eigentümer wurden diese Grundstücke und das darauf mögliche Projekt in die dortigen Planungen einbezogen. Bei diesem wie bei anderen Projekten dieser Art ist die vorherige Information und Beschlussfassung durch den Gemeinderat vorgesehen.







Dr. Wolfgang Schuster