Stellungnahme zum Antrag
25/2005

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/20/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: 6260-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Blind Roswitha (SPD), Kanzleiter Manfred (SPD), Kußmaul Rainer (SPD), Sawade Annette (SPD), Wüst Monika (SPD) , SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    02/01/2005
Betreff
    Natürliche Bäche in Stuttgart erhalten und wiedergewinnen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu Punkt 1:

Für die geplanten Renaturierungsmaßnahmen Feuerbach, Bereich ehemaliger Sportplatz Zazenhausen, Bußbach-Oberlauf, Sillenbuch und Ramsbach, Bereich Degerloch/Hoffeld sind Grundstückskäufe erforderlich.
Eine Aussage, welche Haushaltsmittel für Grundstückskäufe an Gewässern im nächsten Doppelhaushalt bereitgestellt werden müssen, kann nicht getroffen werden. Derzeit fehlen konkrete Planungen und Zeitpläne, um Angaben über zu erwerbende Grundstücke und damit verbundene Kosten machen zu können.


Zu Punkt 2:

Der Berichtspflicht des Landes Baden-Württemberg gegenüber der EU unterliegen alle Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet größer 10 Quadratkilometer. Bewertet man die betroffenen Stuttgarter Bäche allein nach dem Untersuchungsparameter “Gewässerstruktur”, so sind grundsätzlich ca. 18 km sanierungsbedürftig. Nach den Vorgaben der Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) müssten diese Gewässerabschnitte bis zum Jahr 2015 einen “guten Zustand” aufweisen.
Seit dem Beginn von Renaturierungsmaßnahmen in Stuttgart im Jahr 1978 wurden 70 Maßnahmen mit einer Gesamtlänge von 17 Kilometern durchgeführt. Allein um die berichtspflichtigen Stuttgarter Gewässer in den von der WRRL geforderten guten Zustand zu versetzen, müsste die Geschwindigkeit bei der Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen bis zum Jahr 2015 mehr als verdreifacht werden.






Kostenabschätzung für renaturierungsfähige Gewässerstrecken:

Zahlreiche Fließgewässerabschnitte, insbesondere die verrohrten Gewässerstrecken, können jedoch nicht mehr in einen naturnahen Zustand versetzt werden.
Schätzt man den potentiell sanierungsfähigen Bestand mit rund einem Drittel der renaturierungsbedürftigen Bachabschnitte grob ab, so beträgt der Mittelbedarf für die berichtspflichtigen Stuttgarter Bäche (ohne Grunderwerb) rund 4,3 Millionen Euro. Genauere Kosten werden voraussichtlich erst nach Abschluss des landesweiten Monitorings im Jahr 2007 genannt werden können.


Finanzierung und Personal:

Die Mittel aus Ausgleichsmaßnahmen werden nicht ausreichen, um die finanziellen Anforderungen der WRRL abzudecken. Auch mit nennenswerten Fördermitteln des Landes Baden-Württemberg darf aufgrund der landesweit anstehenden Aufgaben zur Umsetzung der Wasserrahmen-Richtlinie nicht gerechnet werden.
Um Aussagen über den jährlichen Bedarf an Haushaltsmitteln machen zu können, wäre die Erstellung eines Maßnahmen-Konzepts erforderlich.

Die Personalausstattung des Tiefbauamts ist für die erweiterten Aufgaben aus der Umsetzung der WRRL derzeit nicht ausreichend. Es müssen nach Kenntnis aller notwendigen Renaturierungsmaßnahmen entsprechende personelle Voraussetzungen geschaffen werden. Dabei wird auch eine umfassende externe Unterstützung für Planung und Bauausführung durch Ingenieurbüros geprüft werden müssen.

Die Finanzierung solcher Maßnahmen ist mit den derzeit dem Tiefbauamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nicht möglich.


Antrag bezüglich Dürrbach und Lindenbach

Für die Sicherung von Gewässerrandstreifen im Innenbereich beabsichtigt das Amt für Umweltschutz eine fachliche Abgrenzung von Randstreifenflächen für den Feuerbach mit Metzgerbach, die Körsch mit Sindelbach, den Ramsbach, den Dürrbach und den Lindenbach. Die genannten Gewässer sollen durch eine umfassende Rechtsverordnung geschützt werden. Für sämtliche Gewässer ist ein einheitliches Vorgehen geplant. Der Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung eines solchen Verfahrens ist erheblich. Deshalb beabsichtigt die Verwaltung nicht, einzelne Gewässer wie den Dürrbach oder Lindenbach in einem gesonderten Verfahren vorzuziehen.


Diskussion im Ausschuss für Umwelt und Technik

Die Diskussion im Ausschuss für Umwelt und Technik ist im September d. J. vorgesehen.







Dr. Wolfgang Schuster