Stellungnahme zum Antrag
236/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/30/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7831-10.00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/15/2004
Betreff
    Wagenhalle im Inneren Nordbahnhof
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu1.:

Der Firma Lorinser u. Riester GbR mbH waren Zustand, Sachlage und Bedingungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Wagenhalle und der Wohngebäude bestens bekannt. Auch war von Anfang an klar, dass Nutzungen nur in begrenztem Umfang, vor allem auch im Hinblick auf den beabsichtigten städtebaulichen Wettbewerb bzw. der Entscheidung über die Realisierung von Stuttgart 21, möglich sind. Folgerichtig wurde das Mietverhältnis zeitbefristet zunächst bis 30.06.2005 abgeschlossen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen hat diese Rahmenbedingungen ausdrücklich in der Sitzung vom 17.10.2003 zustimmend zur Kenntnis genommen (vgl. GRDrs 910/2003). Über den weiteren zeitlichen Fortgang kann keine verbindliche Aussage getroffen werden. Es besteht nicht die Absicht, die mietfreie Überlassung zu beenden, bevor eine anderweitige Nutzung konkret umgesetzt wird.

Zu 2.:

Aufgrund der unsicheren Entwicklungssituation sollte zum jetzigen Zeitpunkt das Investitionsrisiko minimiert bleiben. Die von der Firma Lorinser und Riester vorgesehenen Maßnahmen, die Wagenhalle bzw. Teile der Halle für weitere Veranstaltungen nutzbar zu machen, können schon deshalb nicht bezuschusst werden. Im Übrigen stellt schon die mietfreie Überlassung des Objekts einen geldwerten Vorteil dar.


Zu 3.:

Ganz allgemein entspricht es den Intentionen des Gemeinderats und der Verwaltung, die Beschilderung im öffentlichen Raum auf das notwendige Maß zu beschränken. Im konkreten Falle könnten Wegweisungen und Hinweise für ”private Einrichtungen” eine Welle analoger Wünsche Privater auslösen.





Dr. Wolfgang Schuster