Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/30/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 3412
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
03/02/2007
Betreff
Stuttgarter Musikschule - eine Erfolgsstory, die auch weiterhin gestärkt werden muss
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Verwaltung und Musikschule zeigen auf,
1. in welchen zeitlichen und finanziellen Schritten sie planen, die Warteliste der Musikschule von 1.300 interessierten Schüler(inne)n abzubauen.
Ohne zusätzliche Personalkapazitäten ist ein Abbau der Warteliste nicht möglich.
Derzeit warten 354 Kinder und Jugendliche länger als ein Jahr auf den Instrumentalunterricht an der Stuttgarter Musikschule. Um diese Warteliste komplett abzubauen, benötigt die Stuttgarter Musikschule insgesamt 5,9 Stellen. Damit wenigstens die Hälfte dieser Kinder mit Musikunterricht versorgt werden kann, benötigt die Stuttgarter Musikschule 3 Stellen. Die Kulturverwaltung hat zum Stellenplan 2008/2009 diese 3 Stellen beantragt.
Die Personalkosten (ohne Sachkosten, Verwaltungsgemeinkosten und Technikunterstützung) betragen pro Stelle in EG 9 TVöD 44.900 €. Bei 5,9 Stellen wären es somit 264.910 € reine Personalkosten, bei 3 Stellen 134.700 €. Dem gegenüber stünde eine Deckung von durchschnittlich 50 % durch Unterrichtsgebühren und den Landeszuschuss.
Die Kulturverwaltung hat – wie schon in den Vorjahren – zum Stellenplan 2008/2009 eine Stelle in TVöD 9 für die Wahrnehmung der ständig steigenden Aufgaben im Verwaltungsbereich beantragt. 25 % der zusätzlich erforderlichen Personalkapazität entfallen auf die gestiegenen Anforderungen bei der Schülerverwaltung. Die Schülerbelegungszahl ist innerhalb von 10 Jahren von 4.410 um 758 auf 5.168 im Jahr 2006 gestiegen, ohne dass sich der Personalbestand geändert hat. Bei Schaffung der drei Stellen für Musikschullehrer/innen würde sich die Schülerbelegungszahl um weitere rd. 180 Kinder erhöhen.
Eine weitere Erhöhung der Schülerzahlen sollte daher mit einer Aufstockung der Personalkapazität in der Schülerverwaltung um eine 25%-Stelle verbunden werden.
Damit kein Kind und kein Jugendlicher länger als ein halbes Jahr auf den Unterricht warten muss, ist von einem Stellenbedarf von insgesamt ca. 25 Musikschullehrkräften auszugehen. Die Warteliste beträgt erfahrungsgemäß zum Zeitpunkt der Schülerneueinteilung zwischen 1.500 und 1.600 Kinder und Jugendliche. Für den Abbau von 1.500 Unterrichtswünschen benötigt die Musikschule 25 Planstellen. Die reinen Personalkosten würden sich auf 1.122.500 € belaufen.
Verwaltung und Musikschule zeigen auf,
2. in welchen Stadtteilen ein Ausbau des dezentralen Angebotes notwendig erscheint. Welche Kosten (Stellen, Raumkosten etc.) sind dafür anzusetzen und um wie viele Plätze vermindert sich dadurch die Warteliste?
Um kürzere Schulwege zu ermöglichen, soll das dezentrale Angebot der Stuttgarter Musikschule für die Kinder und Jugendlichen weiterhin verbessert werden und zwar in folgenden Stadtteilen:
Durch die Schaffung einer neuen Zweigstelle können bestehende Musikschulbezirke, deren räumliche Kapazität überschritten ist, entlastet werden. Diese - rein räumliche - Entzerrung kann mit vorhandenem Personal vorgenommen werden. Soll gleichzeitig die Warteliste re-duziert werden, müssen zusätzliche Stellen geschaffen werden (vgl. Ausführungen unter Ziffer 1). Mit einer Stelle können jeweils ca. 60 Kinder unterrichtet werden.
Oberste Priorität hat aus Sicht der Stuttgarter Musikschule eine Zweigstelle in Stuttgart-Ost, die auf einer Gesamtfläche von ca. 300 m² Platz für ca. 8 Unterrichtsräume bieten sollte. Neben 5 Unterrichtsräumen für Instrumentalunterricht, einem Schlagzeugraum und einem Raum für Ensembleunterricht sollte ein Vortragsraum für kleine Veranstaltungen vorhanden sein, der ebenfalls für Unterricht genutzt werden kann. Zusätzlich muss ein Raum für die Elternberatung und Verwaltung und Organisation der Unterrichtstätigkeit in Stuttgart-Ost vorhanden sein.
Ein entsprechendes Mietobjekt im Concordia-Gebäude war aufgrund einer Gemeinderatsanfrage im Jahr 2003 vom Hochbauamt in Abstimmung mit der Musikschulleitung geplant und kostenmäßig bewertet worden. Dabei war besonderer Wert auf die akustische Entkoppelung der Unterrichtsräume von der sonstigen Bausubstanz und die Einhaltung entsprechender Immissionsschutzwerte gelegt worden.
In der Beantwortung dieser Gemeinderatsanfrage (GRDrs 1263/2003) im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Haushalt 2004/2005 wurden die reinen Baukosten mit ca. 370.000 Euro angegeben, zuzüglich 80.000 Euro für Einrichtungskosten. Die jährlichen Miet- und Nebenkosten hätten 54.000 Euro betragen.
Grundsätzlich lässt sich aber kein fester Richtwert für die Konversion von normalen Räumen in Unterrichtsräume für Musikunterricht angeben. Dazu sind die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten wie vorhandene Bausubstanz und räumliche Zuordnung und die daraus resultierenden, notwendigen baulichen Maßnahmen zu unterschiedlich.
Für eine neue Aussenstelle in Stuttgart-Ost rechnen wir mittelfristig mit einem Bedarf von
4 Stellen, dementsprechend wäre mit einem Abbau der Warteliste um 240 Kinder und Jugendliche zu rechnen.
Verwaltung und Musikschule zeigen auf,
3. wie viele Stellenanteile die Musikschule für weitere Schulkooperationen benötigt und ob dieser Ausbau ebenfalls langfristig zur Verminderung der Liste führt.
Der Ausbau der Schulkooperation führt nicht zur Verminderung der Warteliste. Kinder und Jugendliche, die aus eigenen Kräften den Weg zum aktiven Musizieren finden, erhalten damit eine Chance der musikalischen Breitenbildung.
Die Stuttgarter Musikschule bietet bisher im Rahmen der „verlässlichen Grundschule“ verschiedene Kurse vor Ort in den Grundschulen Stuttgarts an. Der Unterricht findet in Klassenformationen mit bis zu 15 Kindern in der Zeit zwischen 12.30 Uhr und 14.00 Uhr statt. Das Angebot der Stuttgarter Musikschule im Rahmen der „verlässlichen Grundschule“ konnte durch die Schaffung einer neuen Stelle im Jahr 2002 verwirklicht werden.
In den vergangenen Schuljahren konnten neue Kooperationen mit Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien angeboten werden, in der Schülerinnen und Schüler in Gruppen von bis zu vier Kindern Instrumentalunterricht durch Kollegen der Stuttgarter Musikschule erhalten.
Nach wie vor erhält die Musikschule verstärkt Anfragen von Schulen nach Instrumentalgruppenunterrichtsangeboten durch die Stuttgarter Musikschule. Die Angebote sollten auf 2 Klassenstufen beschränkt werden (meist für die erste und zweite bzw. fünfte und sechste Klasse). Nach dieser Zeit können sich die Kinder für den Instrumentalunterricht in der Stuttgarter Musikschule entscheiden.
Resultierend aus den oben genannten Ausführungen möchten wir ein Konzept „Partnerschulen in den Bezirken“ verwirklichen. Dies geschieht im Wissen darum, dass die Stuttgarter Musikschule nicht alle Schulen in Stuttgart bedienen kann.
In den 8 Bezirken soll zunächst je eine „Partnerschule“ mit Unterricht in 4 verschiedenen Instrumentalfächern und einem zusätzlichen Klassenunterrichtsangebot „Spielen und lernen“ eingerichtet werden.
Des Weiteren möchte die Stuttgarter Musikschule für Kinder und Jugendliche, die unter schwierigen sozialen Bedingungen aufwachsen, kostenlose, in sich abgeschlossene musikpädagogische Angebote unter dem Titel „Stark durch Musik“ machen. Diese niederschwelligen Angebote sollen eingebettet im sozialen Umfeld der Grund- und Hauptschulen in Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern vor Ort erfolgen. Kinder und Jugendliche, die besonderer Förderung bedürfen, sollen so die Möglichkeit bekommen, ohne finanzielle Unterstützung der Eltern auf sie zugeschnittene Bildungsangebote der Stuttgarter Musikschule wahrnehmen zu können. Ziele sind unter anderem, das kreative Potential in den Kindern zu wecken, positive Lernerfahrungen im Medium Musik zu ermöglichen und sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen.
Für den Ausbau der Kooperation mit Schulen werden zusätzliche 3,9 Stellen benötigt, die sich wie folgt berechnen:
4 UE Instrumentalunterricht (UE = Unterrichtseinheit)
2 UE „Spielen und Lernen“
2 UE „Stark durch Musik“
____________________________
8 UE insgesamt pro Musikschulbezirk pro Jahrgang.
Dies ergibt für
8 Musikschulbezirke x 8 UE = 64 UE x 2 Jahrgänge (1./2. Klasse und 5./6. Klasse)
= 128 UE => 3,9 Stellen.
Mit 8 UE können nach dem oben genannten Modell ca. 28 Kinder erreicht werden. Bei 3,9 Stellen sind dies ca. 450 Kinder.
Die Personalkosten (ohne Sachkosten, Verwaltungsgemeinkosten und Technikunterstützung) für die 3,9 Stellen für den Ausbau der Kooperation mit Schulen in EG 9 TVöD betragen 175.110 €. Diesen Kosten würden bei 2,9 Stellen Gebühreneinahmen sowie der Landeszuschuss in Höhe von insgesamt rund 50 % gegenüber stehen, bei der Stelle „Stark für Musik“ der Landeszuschuss in Höhe von rund 10 %.
Verwaltung und Musikschule zeigen auf,
4. ob in der „Orgelstadt Stuttgart“ ein zusätzliches Angebot in diesem Fach eine sinnvolle Ergänzung wäre, und wenn ja, wie dieses realisierbar wäre.
Seitens der Musikhochschule wurde bereits die Stuttgarter Musikschule angefragt, ob sie sich im begrenzten Maße in die Nachwuchsbildung und –förderung der Orgelmusik in Stuttgart einbringen könnte. In einem Gespräch mit dem Institutsleiter für Orgel und historische Instrumente, Herrn Prof. Lohmann, wurde unter anderem festgestellt, dass die Zahl der Kirchenmusiker, vor allem in Bezug auf Hauptamtliche, auch in Stuttgart zurückgeht. Der Bedarf bestehe in Zukunft im nebenamtlichen und evtl. auch im ehrenamtlichen Bereich der Kirchenmusik. Die Musikschule könnte sich vorstellen, den Kirchenorgelunterricht zunächst einen Nachmittag mit 8 Unterrichtseinheiten (24,24 %) anzubieten.
Die Personalkosten (ohne Sachkosten, Verwaltungsgemeinkosten und Technikunterstützung) für die 24,24 % Stelle in EG 9 TVöD beträgt 10.883 €. Dem gegenüber stünde eine Deckung von durchschnittlich 50 % durch Unterrichtsgebühren und den Landeszuschuss.