Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
340/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/03/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5641-04



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    07/19/2001
Betreff
    Anspruch und Wirklichkeit: Olympiabewerbung 2012 zum Scheitern verurteilt
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Landeshauptstadt Stuttgart sieht sich sehr wohl in der Lage, die hohen Hürden des IOC zu erfüllen. Auch Stuttgart 21 ist kein Hinderungsgrund für die Durchführung der Olympischen Spiele im Jahr 2012 in Stuttgart. Im Vertrag mit der Bahn ist ausdrücklich diese Olympiabewerbung der Landeshauptstadt Stuttgart erwähnt und festgehalten, daß bei einem Zuschlag für die Spiele 2012 (diese Olympischen Spiele werden im Jahr 2005 vergeben) ein Weg gefunden wird, daß die bahnseitigen Baumaßnahmen von Stuttgart 21 im Jahre 2012 so weit entwickelt sind, daß die reibungslose Funktionsfähigkeit sichergestellt ist.







Dr. Wolfgang Schuster