Beantwortung zur Anfrage
195/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/30/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5040 - 03



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER), Schlierer Rolf (REP) , DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    04/28/2009
Betreff
    Pandemie-Vorsorge ("Schweinegrippe")
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Zu 1.


Die für Deutschland maßgeblichen und geltenden Empfehlungen hinsichtlich des Personalschutzes werden vom Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin gegeben.
Das RKI arbeitet mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammen, das Centers for Disease Control and Prevention (CDC) mit Sitz in Atlanta/USA ebenfalls.

Bezüglich der Arbeitgeberpflichten im Falle einer Pandemie verweist das RKI auf den betrieblichen Pandemieplan. Im Gegensatz dazu konzentriert sich der nationale Pandemieplan in erster Linie auf empfohlene Maßnahmen im Aufgabenbereich des öffentlichen Gesundheitswesens mit Schwerpunkt auf das medizinische und Infektionsschutz-Management.

Der Pandemieplan des Klinikums Stuttgart sieht sowohl eine Beschaffung von Tamiflu als auch von Atemschutzmasken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums vor. Die in einem Pandemiefall notwendige Menge wurde im Pandemieplan des Klinikums erarbeitet und entsprechend beschafft. Laut derzeitigem Kenntnisstand scheinen die antiviralen Medikamente Tamiflu und Relenza bei dem neuen Influenza-Virus wirksam zu sein.

Für das Influenza-Virus (A/H1N1) gibt es bislang noch keinen Impfstoff. Dieser muss für das neue Influenza-Virus speziell hergestellt werden.
Für eine Entwicklung des Impfstoffs wird ein Zeitraum von drei bis sechs Monaten veranschlagt. Erst dann kann eine Impfung gegen das neue Influenza-Virus beim Menschen erfolgen.

Sobald der Impfstoff verfügbar ist, soll die Bevölkerung geimpft werden. Die Priorisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen (u. a. medizinisches Personal) bei der Impfung ist im Pandemieplan geregelt.

Gegenwärtig ist unklar, ob der saisonale Influenzaimpfstoff (2008/2009) gegen das humanpathogene neue Influenza-Virus wenigstens teilweise schützt.


Zu 2.:


Die Empfehlungen des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Beschluss 609, wurden sowohl in den Pandemieplan des Klinikums Stuttgart als auch in die geltenden Hygienepläne des Klinikums eingearbeitet.

Entsprechende technische Schutzmaßnahmen sind vorhanden, organisatorische Maßnahmen sind geregelt. Die notwendige persönliche Schutzausrüstung wird für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gemäß der Gefährdung, vorgehalten. Dasselbe trifft für gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes zu, für die der Pandemieplan der Landeshauptstadt Stuttgart gilt. Dieser berücksichtigt ebenfalls die Empfehlung des Beschlusses 609 der BAuA. Allerdings handelt es sich im Gesundheitsamt nur um wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren berufliches Infektionsrisiko darüber hinaus in der Regel deutlich geringer einzuschätzen ist als im Bereich der ambulanten oder stationären medizinischen Versorgung.







Dr. Wolfgang Schuster