Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/16/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: 2006-00
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Ripsam Iris (CDU), Metke Christina (CDU), Stradinger Fred-Jürgen (CDU)
Datum
09/22/2005
Betreff
Schulraumsituation an Stuttgarter Schulen
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Zu 1.
Von der Verwaltung werden für die Beurteilung der Raumsituation einer Schule folgende Kriterien herangezogen:
Grundlagen für die Planungen des Schulverwaltungsamts
· Schülerprognosen aufgrund des Einwohnerbestands
· Wohnneubaugebiete (Zeitstufenliste mit Angaben über Wohnstruktur und Wohneinheiten durch das Stadtplanungsamt, Gemeinderatsdrucksachen zu diesem Thema)
· Ermittlung des Raumbedarfs/Gegenüberstellung Soll/Ist
· Modellraumprogramme nach den Schulbauempfehlungen des Landes, die auch als Grundlage für einen Landeszuschuss dienen (etwas veraltet, noch nicht fortgeschrieben)
Allgemeine Grundsätze der Planungen
· Bei Raumfehlbedarf haben schulorganisatorische Lösungen (z.B. Schulbezirksänderungen) Vorrang vor Erweiterungen oder Neubau
· Bei den Grundschulen besteht der Grundsatz der wohnortnahen Versorgung (Schule sollte zu Fuß erreicht werden können, Kinder sollten im gewohnten Wohnumfeld bleiben)
· Bei weiterführenden Schulen können weitere Wege auch mit ÖPNV zugemutet werden (unterstützt durch günstiges Schülerticket)
· Bei den beruflichen Schulen ist das Einzugsgebiet überregional. Hier kommt die Stadt als Schulträgerin einer zentralen Aufgabe als Landeshauptstadt nach, da die meisten Verkehrswege im Lande nach Stuttgart ausgerichetet sind. Die Rahmenplanungen und Schülerentwicklungen müssen neben dem Regierungspräsidium, auch mit der Wirtschaft (IHK und HK), den Arbeitsagenturen und den Statisitischen Ämtern abgestimmt werden.
Aktuelle Diskussion um die Raumgrößen/veränderte Unterrichtsanforderungen für vorausschauende Planungen:
· Die Modellraumprogramme sind veraltet und sollen auf Drängen der kommunlaen Spitzenverbände den veränderten Anforderungen der Unterrichtswirklichkeit und der neuen Bildungspläne angepasst werden. Nur für die beruflichen Schulen hat das Ministerium offenbar bereits einen Entwurf erarbeitet, der kurz vor der Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden steht.
· Neue Unterrichtsmethoden mit integriertem Unterricht (zusammengefasster Fach- und Theorieunterricht), fächerübergreifendem Unterricht, leistungsdifferenzierter Gruppenunterricht, Einbindung von Multimedia in allen Fächern, bewegter Unterricht (Abbau von Bewegungsmangel), auch “Kuschelecken in Grundschulen” (Räume werden auch für Betreuung genutzt) u.ä.m. erfordern allgemein mehr Platz in den Unterrichtsräumen. Schulen mit kleinen Räumen, müssen die Klassen deutlich unter dem Klassenteiler teilen, wodurch der Bedarf an Unterrichtsräumen und Lehrern steigt.
· Der aktuell stark wachsende Bedarf an halb- und ganztägiger Betreuung in den Schulen wirkt sich ebenfalls auf den Raumbedarf aus. Vor allem müssen hier auch Räumlichkeiten für die Essensversorgung mit einbezogen werden.
· Längere Anwesenheitszeiten von Lehrinnen und Lehrern in der Schule und die Bereitstellung von EDV-Arbeitsplätzen zur Unterrichtsvor- und –nachbereitung erfordern zunehmend auch die volle Realisierung der Raumbedarfsvorgaben im Lehrer- und Verwaltungsbereich, was in der Vergangenheit nicht immer der Fall war. Hier sind eher noch Ausweitungen bei den zu überarbeitenden Modellraumprogrammen zu erwarten.
Was wird bei der Konkretisierung des Raumprogramms beachtet?
· Bislang sind generell 2 qm pro Schüler im Klassenraum angesetzt. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, sollte dieser Wert im Einzelfall aufgestockt werden, so dass an den Schulen auch Räume über 60 qm vorhanden sind.
· Das so ermittelte Raumprogramm wird vom Regierungspräsidium kritisch geprüft und auf die Zuschussfähigkeit abgestimmt. Nur für die zuschussfähigen Flächen wird ein Planungsauftrag zur Ermittlung der für den Vorprojektbeschluss notwendigen Daten erteilt.
· Die Schülerprognose mit den zu erwartenden Klassenstärken spielt dabei auch eine wichtige Rolle, weil oftmals nur vorübergehend aus Neubaugebieten Höchstzahlen bei den Klassenstärken berücksichtigt werden müssen, dabei aber eine Klassenteilung (Folge: zusätzlicher Raumbedarf) wegen zu kleiner Räume vermieden werden sollte.
· Bei Erweiterungen müssen die funktionalen Zusammenhänge zum Raumbestand berücksichtigt und definiert werden.
· Das IZBB-Programm hat nun auch Rahmenbedingungen für Essens- und Aufenthaltsbereiche geschaffen, nach denen der dafür notwendige Raumbedarf ausgerichtet werden kann.
· Bei den beruflichen Schulen wurde zum ersten Mal zur Sicherstellung des Mindestbedarfs eines funktional sinnvoll nutzbaren Raumprogramms eine externe Firma beauftragt. Diese prüft die vom Regierungspräsdium erarbeiteten Raumprogramme für die Schule für Gesundheit und Pflege und den Ersatzneubau für die Hauswirtschaftlichen Schulen auf vertretbare Kürzungen. Außerdem ermittelt sie weitergehende Synergieeffekte, die sich aus einer Zusammenlegung beider Schulen an einem Standort ergeben und die weitergehende Einsparungen möglich machen. Die Ergebnisse werden mit dem Bericht über die Standortentscheidung vorgelegt.
Ziele bzw. Vorschläge für ein wirtschaftliches Bauen im Schulbereich, die im Stadium des Raumprogramms zu beachten sind:
· Funktionalität
Da für viele Jahre ein festes Gebäude erstellt wird, müssen die Räume flexibel und funktional nutzbar gestaltet werden. Im Blick auf die veränderten aktuellen Anforderungen wird daher in Bezug auf die Größe der Klassenräume auf eine gesunde Mischung großer und kleinerer Räume Wert gelegt. Dies muss im Einzelfall geprüft und ggf. begründet werden.
· Langfristiger Bedarf
Im Blick auf den in einigen Jahren absehbaren demografischen Einbruch bei derzeit noch steigendem Bedarf an Betreuungsangeboten, sollte in Bezug auf die Schulkindbetreuung die vom Gemeinderat angestrebte Konzentration der Betreuung auf den größeren Schulgrundstücken konsequent fortgesetzt werden (Beispiel Betreuungshaus bei der Martin-Luther-Schule). Kleinere Einrichtungen, wie sie i.d.R. bei Kindertagesstätten gegeben sind, können bei einem Bedarfsrückgang eher aufgegeben und einem anderen Zweck zugeführt werden wie einige leerstehende Räume in einem Schulgebäude. Das ermöglicht insgesamt eine flexiblere Nutzung der Räume für Unterricht und Betreuung.
· Vorübergehender Bedarf
Wenn es das Grundstück zulässt, sollte ein erkennbar vorübergehender Raummehrbedarf mit Containern (Beispiel Maria-Montessori-Schule) überbrückt werden. In anderen Fällen ist eine Anmietung anzustreben (Beispiel Staffelstraße, EnBW-Sporthalle).
· Modulbauweise
Es werden auch preisgünstigere Baukonstruktionen wie bei der Grundschule Riedenberg oder der Johann Friedrich von Cotta-Schule vom Land bezuschusst, wenn sie eine dauerhafte Baugenehmigung haben (keine Interimsbauten). Mit dem maßgefertigten Pavillon bei der Wilhelm-Maybach-Schule (nur befristete Genehmigung) ist die Schule sehr zufrieden. Hier ist ggf. die Wirtschaftlichkeit gegenüber konventionellem Bauen in Verbindung mit dem Landeszuschuss zu ermitteln.
· Flächenverhältnis Raumprogramm : Restfläche
Bevor in die Funktionalität eingegriffen wird, sollte beim Flächenverhältnis Programmfläche zur Restfläche, die nach den Schulbauempfehlungen bei 60 : 40 liegen soll, je nach den örtlichen Gegebenheiten ein Verhältnis in Richtung 70 : 30 angestrebt werden. Dies ist vor allem bei Schulerweiterungen machbar, wenn im Gebäudebestand genügend Restfläche vorhanden ist.
Weiteres Vorgehen
Um diese Gesichtspunkte künftig sicherzustellen, haben die Referate WFB, T und KBS vereinbart, in regelmäßigen Abständen sich auf Arbeitsebene zu treffen und die anstehenden Raumprogramme abzustimmen. Wie dies praktisch aussehen kann, ist anhand der aktuellen Vorhaben aus der Anlage zu ersehen.
Zu 2.
Die Verwaltung hat in der Sitzung des Schulbeirats am 25. Oktober 2005 über die Auswirkungen der neuen Bildungspläne auf die Ausstattung der naturwissenschaftlichen Räume berichtet.
Zu 3.
Das Bauinvestitionscontrolling wird im weiteren Planungverlauf die Reduzierung von Kostenfaktoren durch da “BIC” jeweils an konkreten Einzelprojekten des Hochbaues abarbeiten. Dabei ist auf Grund von Erfahrungen im laufenden Betrieb aus Sicht der Schulverwaltung u.a. auch Folgendes zu beachten:
· Sparsamer Umgang mit den Grundstücksressourcen
Die Grundstücksverhältnisse lassen nicht immer eine preiswertere eingeschossige Bauweise zu, die weniger Aufwand z.B. bei der Sicherstellung von Fluchtwegen und der Barrierefreiheit aufweist. Ebenso wichtig ist es unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, die knappen Grundstücksressourcen sparsam zu nutzen, um ggf. jetzt noch nicht absehbare Entwicklungen offen zu lassen.
· Materialwahl im Blick auf die laufenden Betriebskosten
Bei der Auswahl und Festlegung der Materialien für den Innenausbau müssen auch die Folgen für die Betriebskosten beachtet werden. Z.B. Bodenbeläge müssen einerseits der Nutzung entsprechen und andererseits einfach zu reinigen sein. Völlig unterschiedliche Bodenbeläge bzw. -materialien erfordern bei der Reinigung teilweise sehr unterschiedliche Maschineneinsätze, was entweder teuer ist oder zu unbefriedigenden Reinigungsergebnissen führen kann. Fensterfronten sollten einfach zu reinigen sein und nicht den Einsatz von Spezialmaschinen erforderlich machen.