Stellungnahme zum Antrag

305/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/16/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6200-20.04



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Baumstark Robert (SPD)
Datum
    08/27/2002
Betreff
    Ausbau des Geh- und Radwegs zwischen Karl-Munz-Weg und Leobener Straße in Feuerbach
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Über die Notwendigkeit und den Umfang des Ausbaus der Wegeverbindung zwischen Karl-Munz-Weg und Leobener Straße wurden in den letzten Monaten an die Verwaltung sehr unterschiedliche Meinungen und Wünsche herangetragen.

Planungsgrundlage

Es handelt sich um eine ca. 500 m lange Verbindung, die in den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen "Schelmenäcker" und "Leobener Straße" durchgehend mit 3,50 m Breite ausgewiesen ist. Sie bildet die nördliche Abgrenzung des Baugebiets und soll außerdem als Geh- und Radverbindung zwischen Hattenbühl/Hattenbühlschule und der Leobener Straße dienen.

Derzeitiger Zustand

Der Weg lässt sich in 3 Bereiche einteilen:

Der erste, ca. 280 m lange Teilabschnitt zwischen Hattenbühlschule und Otto-Herrmann-Weg ist in 2,0 - 2,5 m Breite vorhanden. Der Belag ist in einem zwar nicht optimalen, aber verkehrssicheren Zustand.

Der zweite, ca. 140 m lange Teilabschnitt bis zum Ende der Bebauung ist weder begehbar, noch befahrbar.

Der dritte, ca. 80 m lange Teilabschnitt, der über die Grünfläche auf kurzem Weg zur Leobener Straße führen soll, ist noch nicht hergestellt.

Durchführung des Ausbaus

Es ist beabsichtigt, den ersten Teilabschnitt unverändert zu lassen. Der zweite Teilabschnitt soll mit einer Nettobreite von 2,50 m hergestellt werden. Kfz-Verkehr wird durch Poller verhindert.

Der dritte Teilabschnitt über die vorhandene Grünfläche soll zunächst nur in einfachster Form als schmale, gesplittete Fläche hergestellt werden, um die Verbindung zur Leobener Straße zu vervollständigen.

Diese Maßnahmen können im Jahr 2003 durchgeführt werden.

Finanzierung

Der Ausbau des zweiten Teilabschnitts erfordert einen Aufwand von ca. 60.000 Euro, die o. g. Weiterführung zur Leobener Straße in einfachster und schmaler Ausführung ca. 10.000 Euro.

Die Finanzierung kann aus der Pauschale "Erschließungsmaßnahmen" erfolgen.

Der bebauungsplanmäßige Ausbau mit einer Breite von 3,5 m über die gesamte Länge hätte einen Aufwand von ca. 200.000 Euro erfordert.

Da der Weg übergeordneten Charakter hat, werden keine Erschließungsbeiträge erhoben.

Es ist vorgesehen, dieses Ausbaukonzept im UTA und Bezirksbeirat zu behandeln.






Dr. Wolfgang Schuster