Beantwortung zur Anfrage

209/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/12/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0336-03



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/29/2003
Betreff
    Gemeinderatsferien
Anlagen
    Text der Anfrage
Beantwortung/ Stellungnahme:

Nach aufwändigen Recherchen bis zurück zum Jahr 1947 können Ihre Fragen wie folgt beantwortet werden:

Zu 1. und 2.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Ferienregelung und damit auch die lange Sitzungspause in den Sommerferien analog der Praxis bei Bundes- und Landesgremien sowie unter Berücksichtigung der zeitlichen Belastung der Mitglieder des Gemeinderates außerhalb der Ferien von der Stadt Stuttgart übernommen wurde.

Die Bildung eines "Ferienausschusses", die Bildung eines Beirates nach § 17 der Hauptsatzung bzw. die Übertragung einzelner Angelegenheiten auf den Verwaltungsausschuss gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 GemO wurden bereits in der Vergangenheit in Betracht gezogen. Eine gesetzliche Regelung wie in Bayern (Art. 32 Abs. 4 BayGO), wonach für die Dauer der Ferienzeit - kann vom Gemeinderat in der Geschäftsordnung bestimmt werden - ein Ferienausschuss zu bilden ist, gibt es in Baden-Württemberg nicht. Die Bildung eines "Ferienausschusses" ist deshalb bei der derzeit geltenden Rechtslage in Baden-Württemberg problematisch.


Zu 3.

Nach § 43 Abs. 4 GemO wird in dringenden Angelegenheiten des Gemeinderats sowie der beschließenden Ausschüsse, deren Erledigung auch nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Gemeinderatssitzung bzw. Ausschusssitzung aufgeschoben werden kann, durch den Oberbürgermeister entschieden. Die Entscheidung wird den Stadträten unverzüglich mitgeteilt, in der darauffolgenden Sitzung des Gemeinderats werden die Gründe bekannt gegeben.

In den Jahren 1999 bis zum 31. Juli 2003 wurden insgesamt 22 Eilentscheidungen getroffen, davon die Hälfte in der Sommerpause.

Die enorme zeitliche Belastung der zumeist berufstätigen Mitglieder des Gemeinderats rechtfertigt nach Ansicht der Verwaltung die Angleichung der sitzungsfreien Zeit an die Schulferien. Auch die städtischen Bediensteten mit schulpflichtigen Kindern nutzen diese Ferienzeiten zum Haupturlaub. Nach Auffassung der Verwaltung kann die bisherige Praxis beibehalten werden.

Zu 4.

Da nicht alle Mitarbeiter/-innen der Verwaltung in den Ferienzeiten Urlaub nehmen können, wird durch Stellvertretungsregelungen in den Ämtern für eine durchgängige Präsenz der Verwaltung gesorgt. Auch Bürgermeister/-innen verbringen ihren Haupturlaub in der Ferienzeit.

Die noch zur Verfügung stehenden Pläne zur Urlaubsvertretung beim Bürgermeisteramt in den Ferien zwischen Ostern 2000 und Sommer 2003 wurden im Hinblick auf Ihre Fragestellung überprüft.

Die Prüfung ergab folgendes Ergebnis:
Die Ferienzeiten wurden nur in vier Fällen um wenige Tage nicht exakt eingehalten. "Versäumt" wurden dabei sechs Sitzungen, die jedoch jeweils von einem Stellvertreter geleitet wurden. Insofern kann nicht von einem häufigen Fehlen nach der Rückkehr des Gemeinderats aus den Ferien gesprochen werden.





Dr. Wolfgang Schuster