Beantwortung zur Anfrage
651/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/21/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7831-10.00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Deuschle Siegfried (PDS)
Datum
    10/23/2000
Betreff
    Bebauungsplan A1
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Zu 1.)

Weil bisher noch kein neues Planungsrecht rechtsverbindlich wurde, scheiden Schadensersatzansprüche nach BauGB gegen die Stadt im Falle von Umplanungen in Teilgebiet A1 aus.

Derzeit wird ein Bebauungsplanverfahren mit einer wesentlichen Änderung des noch nicht rechtsverbindlichen Bebauungsplans betrieben (andere Ausgestaltung des Hochhauses der LBBW). Dies geschieht im Konsens mit der Deutschen Bahn AG und der LBBW. Es kann ausgeschlossen werden, dass in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Für den Fall, dass die Rahmenvereinbarung aus Gründen, die die Stadt nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt wird, ist die Stadt durch diese nicht mehr gebunden. Somit scheiden dann auch die vertraglichen Schadensersatzansprüche gegen die Stadt aus.


Zu 2.)

Die Frage lässt sich in dieser Allgemeinheit nicht beantworten, weil die Antwort vom Planungsziel einer etwaigen Änderung abhängt







Dr. Wolfgang Schuster