Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
187/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/16/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5712



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    04/23/2001
Betreff
    Diebstahl im Mineralbad Leuze
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


  1. Im Jahr 2000 besuchten über 850.000 Gäste die Einrichtungen im Mineralbad Leuze. Leider sind einige dieser Gäste – wie in anderen Lebensbereichen auch – von Straftaten wie zum Beispiel Einbrüchen in Garderobenschränke oder Diebstählen betroffen. Dabei handelt es sich überwiegend um Diebstähle von frei zugänglicher Badebekleidung und Handtüchern. In geringerem Umfang werden Garderobenschrankschlüssel aus Badetaschen oder Bademänteln entwendet und anschließend die Schränke durchwühlt. Bei Manipulationsverdacht werden Schließzylinder sofort ausgebaut und von der Polizei untersucht.
  2. Eine Haftungsverpflichtung des Badbetreibers bzw. der Stadt besteht in Fällen von Einbruch und Diebstahl nicht. In der Badeordnung ist hierzu in Ziffer 23 geregelt: “Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der eingebrachten Sachen übernimmt die Stadt keine Haftung. Dies gilt auch für Sachen, die in Selbstbedienungskleiderschränken und Einzelkabinen abgelegt sind, sowie für im Bereich der Bäder abgestellte Fahrzeuge.”
  3. Seit Jahren führen die Kur- und Bäderbetriebe folgende Präventionsmaßnahmen mit gutem Erfolg durch:

    - regelmäßige Kontrollgänge durch das Personal
    - Durchsagen an die Badegäste, die Schrankschlüssel immer am Körper zu tragen
    - Empfehlung, Wertsachenschließfächer für die Aufbewahrung von Geld und Wertsachen zu benutzen
    - Hinweise auf die Diebstahlgefahr durch Aushänge, Aufkleber u. ä.
    - Videoüberwachung der schlecht einsehbaren Wertsachenschließfächer im 1. OG
    - enge Zusammenarbeit mit der Polizei (Meldung von allen bekannt gewordenen Vorfällen, Informationsaustausch)
    - festgestellte Täter erhalten lang andauernde Haus- und Badeverbote für alle Bäder.





Dr. Wolfgang Schuster