Stellungnahme zum Antrag | 205/2005 |
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
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Datum
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Betreff
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Anlagen
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Sobald die neuen Rahmenbedigungen alle geklärt sind, wird die Verwaltung detailliert im Verwaltungsausschuss berichten.
2. Die für das Projekt “drahtloser Internetzugang” eingestellten städtischen Haushaltsmittel sind weiterhin im Haushalt enthalten. Die Mittel wurden nicht anderweitig verwendet. Über die Verwendung von Haushaltsresten des Projekts soll erst entschieden werden, wenn der Modellversuch durchgeführt bzw. evaluiert wurde.
Haushaltsreste aus den Vorjahren wurden zur Begleichung von Verpflichtungen aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr und zur qualitativen Verbesserung der IuK-Ausstattung der Schulen verwendet.
3. Siehe oben Ziffer 1.
4. Das Programm “Schule online 3 (2001-2006)” wird gemäss Gemeinderatsbeschluss umgesetzt. Im Moment laufen Wiederbeschaffungen der abgeschriebenen Computer des letzten Ausstattungszyklus (1998-2001). Das Programm “Schule online 4”, welches eine weitergehende IuK-Ausstattung und Vernetzungen in Schulen beinhaltete, wurde gemäss Gemeinderatsbeschluss v. 18.12 2003 gestoppt bis das Ergebnis des Modellversuchs “drahtloser Internetzugang” vorliegt.
5. PC-Schüler-Relation Land/Stadt Vergleich zu GRDrs 1349/2003
Gegenüberstellung der PC-Schüler-Relation Land/Stadt für das Schuljahr 2004 / 05 | ||
Schultypen | Zahlen des Statistischen Landesamts PC-Schüler-Relation für Ba-Wü * | Zahlen der Stadt Stuttgart PC-Schüler-Relation ** |
Allg. bildende Schulen | 1 : 12,10 | 1 : 23,07*** |
Förderschulen | 1 : 4,08 | 1 : 10,01 |
Berufliche Schulen | 1 : 7,63 | 1 : 13,79 |
Quellen: | * Jährlicher Erhebungsbogen des Statistischen Landesamts, Daten für das Land Baden-Württemberg | |
** Ausstattung “Schule online” zzgl. PCs aufgrund von GR-Beschlüssen | ||
*** Aufgrund der steigenden Schülerzahlen ist die Relation ungünstiger als in den Vorjahren |
Die Zahlen der Stadt Stuttgart umfassen die PCs, die im Rahmen des Programms “Schule online” sowie auf Grund von Gemeinderatsbeschlüssen beschafft wurden und in das jeweilige pädagogische Netzwerk der Schule integriert sind. Diese PCs sind nicht abgeschrieben, also nicht mehr als 4 Jahre (bei den berufliche Schulen) bzw. 5 Jahre (bei den allgemeinbildenden Schulen) alt.
Dr. Wolfgang Schuster