Stellungnahme zum Antrag
256/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/25/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 62 35



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/16/2002
Betreff
    Benennung einer Straße oder eines Platzes "... des 17. Juni"
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Wie in unserer Stellungnahme vom 30. Juli 2002 zugesagt, hat die Verwaltung geprüft, wo sich in der Stuttgarter Innenstadt der Vorschlag, eine "Straße des 17. Juni" oder einen "Platz des 17. Juni" zu benennen, realisieren lässt. Zwei repräsentative Alternativen, die sich für einen "Platz des 17. Juni" eignen würden, wurden näher untersucht: der neu entstehende Platz an der Kulturmeile zwischen Staatsgalerie und Haus der Geschichte sowie der Platz vor dem Friedrichsbau.

Beide Flächen befinden sich nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Staatliche Vermögens- und Hochbauamt Stuttgart, und die L-Bank, haben sich jeweils deutlich gegen die vorgeschlagene Bezeichnung ausgesprochen. Nach Auffassung des Landes Baden-Württemberg kann dem politischen Anspruch eines Platzes zur Erinnerung an den 17. Juni 1953 nur ein gewachsener, urbaner und zentraler Ort gerecht werden; da es sich bei der Verbindungsfläche zwischen Neuer Staatsgalerie und Haus der Geschichte jedoch um einen künstlich geschaffenen Platz ohne Begrenzung zur Konrad-Adenauer-Straße handelt, ist er aus deren Sicht nicht geeignet. Die L-Bank führt an, dass die Freifläche vor dem Friedrichsbau eine hohe Identifikation mit dem Friedrichsbau-Variete besitzt und daher nicht mit der Tragweite des 17. Juni für die deutsche Geschichte in Einklang zu bringen ist. Angesichts der ablehnenden Äußerungen erscheint es nicht angebracht, die Straßenbenennung an diesen Orten weiter zu verfolgen.

Eine Verkehrsfläche, die ihren Namen nach den Ereignissen des 17. Juni 1953 tragen soll, muss sich in der Innenstadt befinden, um die notwendige Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu finden. Da in diesem Bereich keine weiteren repräsentativen Straßen oder Plätze zur Verfügung stehen, die bisher keine Bezeichnung haben, werden wir den Namensvorschlag in die interne Vormerkliste für Straßenbenennungen aufnehmen. Dieses Verzeichnis wird herangezogen, wenn neue Verkehrsflächen zur Benennung anstehen. Möglicherweise ergibt sich in Zukunft die Chance, Ihren Vorschlag zu realisieren.




Dr. Wolfgang Schuster