Beantwortung zur Anfrage
575/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/25/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5200-25



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Dr. Unold Ilse (CDU), Vetter Helga (CDU)
Datum
    09/04/2000
Betreff
    Wahlleistung Ein- bzw. Zweibettzimmer
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1.:

Zu den finanziellen Auswirkungen der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Höhe der Ein- und Zweibettzimmer-Zuschläge kann keine abschließende Prognose gestellt werden, da derzeit noch Gespräche zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Verband der Privaten Krankenversicherungen stattfinden. In einem ersten Sondierungsgespräch, das am 6. September 2000 stattfand, konnten die nachfolgend genannten Ergebnisse erzielt werden.

- Beide Parteien sind sich einig darüber, daß es für alle Beteiligten die denkbar schlechteste Lösung wäre, wenn die vom BGH festgesetzten Angemessenheitskriterien zur Bemessung der Entgelte für die Wahlleistung Unterkunft zukünftig flächendeckend für alle Krankenhäuser im Wege gerichtlicher Auseinandersetzungen hausindividuell festgeschrieben würden.

- Um die gegenwärtige Suche nach einer einvernehmlichen Lösung gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft nicht zu belasten, empfiehlt der PKV-Verband seinen Mitgliedsunternehmen bis auf weiteres, Zahlungen für Unterkunftszuschläge nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer Rückforderung zu leisten. Den Krankenhäusern wird deshalb von der Deutschen Krankenhausgesellschaft empfohlen - unter Hinweis auf die Absprache mit dem PKV-Verband - vorläufig die bisher verlangten Entgelte unter Vorbehalt weiter zu erheben. Es ist allerdings nicht auszuschließen, daß Anteile ggf. rückwirkend ab Vorbehaltsstellung zurückgezahlt werden müssen.

- Die DKG-Geschäftsstelle und der PKV-Verband werden in einer kurzfristig einzuberufenden Arbeitsgruppe den Verhandungsspielraum für eine gemeinsame Empfehlung zur Bemessung künftiger Entgelte für die Wahlleistung Unterkunft ausloten. Erste Aufgabe dieser Arbeitsgruppe wird es sein, unter Berücksichtigung der von den Versicherungsverträgen umfaßten Leistungen eine Liste generell akzeptierbarer Komfortleistungen zu erstellen. In einem weiteren Schritt soll dann das Verhältnis dieser Komfortleistung zu den allgemeinen Krankenhausleistungen abgegrenzt werden. In einem letzten Schritt muß dann ausgelotet werden, in welcher Form eine Bewertung dieser Komfortelemente konsensfähig ist. Dabei hat der PKV-Verband deutlich gemacht, daß er über eine reine Betrachtung solcher Komfortleistungen unter bloßen Kostengesichtspunkten die Notwendigkeit für eine gewisse "Interessensquote" der Kliniken sehe, damit auch künftig ein Anreiz bestehe, die Wahlleistung Unterkunft anzubieten.

- Auf Grund des mit Einführung des DRG-Entgeltsystems verbundenen Wegfalls des Basispflegesatzes (bzw. der Bezugsgröße Unterkunft) sowie auf Grund der zum Teil erheblichen Unterschiede in den Basispflegesätzen verschiedener Krankenhäuser hält der PKV-Verband es für erwägenswert, im Rahmen einer Empfehlungsvereinbarung von der Bezugsgröße "Basispflegesatz" abzurücken, um willkürliche Verwerfungen zu vermeiden und in einer Empfehlung eine über das Jahr 2003 hinausgehende Wirkung zu vermitteln.

Wie eingangs ausgeführt, können genaue Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen beim Klinikum derzeit nicht prognostiziert werden. Im schlechtesten Fall wäre allerdings für das Klinikum mit Ausfällen in einer Größenordnung von annähernd ca. 3 Mio DM zu rechnen.


Zu 2.:

Eine Tendenz zur vermehrten Nachfrage nach Ein- und Zweibettzimmern ist kaum zu erwarten. Selbst wenn eine verstärkte Nachfrage eintreten würde, könnte sie bei Sanierungs- und Neubaumaßnahmen nur eingeschränkt berücksichtigt werden, da das Drei-Bettzimmer nach wie vor die gesetzliche Regelleistung ist. Der Grund liegt also in den Förderrichtlinien des Landes. Die Raumprogramme der Baumaßnahmen werden vom Land einer strengen Prüfung unterzogen mit der Folge, daß sich die Förderquote bei Flächenüberschreitungen (also dem verstärkten Bau von Ein- und Zweibettzimmern) drastisch zu Lasten des Trägers verschlechtern würde.


Das Bürgermeisteramt wird den Gesundheitsausschuß über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.







Dr. Wolfgang Schuster