Stellungnahme zum Antrag
351/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/13/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5810-02



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/25/2001
Betreff
    Freilichtbühne im Höhenpark Killesberg
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Fragen zur Freilichtbühne im Höhenpark Killesberg beantworte ich wie folgt:


Zu Frage 1: Baulicher Zustand/Sanierungsbedarf

Der bauliche Zustand ist gut. Nach dem Sturm Lothar im vergangenen Jahr erfolgte eine grundlegende Renovierung. Lediglich die Bretter der festen Zuschauertribünen sind noch abzuschleifen und neu zu lackieren.


Zu Frage 2: Mögliche gestalterische Maßnahmen

Das Regierungspräsidium Stuttgart als Denkmalschutzbehörde lehnt jegliche bauliche Veränderung ab. Insbesondere genehmigt sie nicht die zwingend erforderliche Überdachung der Freilichtbühne, um einen auch wetterunabhängigen Veranstaltungsbetrieb ermöglichen zu können.


Zu Frage 3: Rechtlicher Rahmen bzw. Sonderabsprachen

Das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart hat mit Schreiben vom 25. April 2000 Auflagen für den Betrieb der Freilichtbühne erteilt. Danach dürfen Musikveranstaltungen nicht an mehr als 10 Tagen und nicht an mehr als 2 aufeinanderfolgenden Wochenenden stattfinden. An Sonn- und Feiertagen sind keine lärmintensiven Veranstaltungen erlaubt. Das Veranstaltungsende wird auf max. 22.00 Uhr festgelegt. Sound-Checks sind zwischen 7.00 Uhr und 9.00 Uhr sowie zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr nicht zulässig und dürfen grundsätzlich nicht länger als eine Stunde dauern. Beim Mischpult darf der Lärmwert von 100db nicht überschritten werden.


Zu Frage 4: Überlegungen der SMK bez. Veranstaltungswerbung

Veranstalter wie z. B. SKS Russ oder der Musikzirkus Haag hätten großes Interesse daran, daß eine solche Überdachung vorgenommen wird. Problem hierbei ist, daß eine dauerhafte Überdachung von den Denkmalschutzbehörden abgelehnt wird und eine temporäre Überdachung unwirtschaftlich ist. Der Mietpreis für die Freilichtbühne beträgt bisher pro Tag 6.000,00 DM zuzüglich erforderlicher Nebenleistungen wie Strom, Beleuchtung etc..

Wenn die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Konzerten den Bestimmungen anderer Freilichtbühnen angepaßt würden sowie die Möglichkeit bestünde, die Bühne zu überdachen, gäbe es vielfältige Verwendungsmöglichkeiten wie z. B.:

Klassische Open-Air-Konzerte wie Carmina Burana
Theatervorführungen
Rock-, Pop, Jazzkonzerte
Konzerte der örtlichen Vereine





Dr. Wolfgang Schuster