Stellungnahme zum Antrag
319/2008

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/05/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 8212-01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Uhl Reinhold (CDU), Haug Marion (CDU), Dr. Löffler Reinhard (CDU), Heinz Elisabeth (CDU)
Datum
    08/07/2008
Betreff
    Stadtbahnausbau U 15 - Chancen für die Gestaltung einer attraktiven Ortsmitte von Stammheim nützen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

zu 1.

Zur Aufwertung der Freihofstraße als Haupteinkaufsstraße ist vorgesehen, an der Hängebeleuchtung im Bereich zwischen der Kornwestheimer Straße und der Korntaler Straße festzuhalten und die Leuchten gegen dekorative Leuchten (Residenza als Hängeleuchte) auszutauschen. Die neuen Masten, die diese Beleuchtung vorsehen, werden zurzeit ausgeführt. Im Bereich der Endhaltestelle zwischen der Kornwestheimer Straße und der Poppenweiler Straße ist bereits heute eine Kandelaberbeleuchtung auf beiden Seiten vorhanden. Hier ist geplant, diese Beleuchtung zu belassen und der neuen Wegeführung anzupassen. Neben den neuen Leuchten wird der besondere Charakter der Freihofstraße zusätzlich durch eine neue Lichtfarbe erreicht. Statt der bisher verwendeten gelblichen Natriumhochdrucklampen werden zukünftig in diesem Bereich die Leuchten mit warmweißem Licht ausgestattet. Hierdurch wird eine angenehmere Atmosphäre erreicht und die Freihofstraße als Hauptgeschäftsstraße mit neuem Charakter aufgewertet.

Eine Kandelaberbeleuchtung in der Freihofstraße ist in den Planungen vor allem aus Gründen der Stadtgestaltung nicht vorgesehen, da die nicht sehr breiten Gehwegbereiche und der gesamte Straßenquerschnitt mit der Stadtbahn, den Oberleitungsmasten, den Grünbeeten und der geplanten Möblierung durch weitere Masten überfrachtet werden würden.

Technisch wäre es möglich eine Kandelaberbeleuchtung in der Freihofstraße aufzustellen. So würden zwischen der Endhaltestelle und der Korntaler Straße zusätzlich zu den Fahrleitungsmasten der SSB AG 34 Doppelmaste mit je zwei Lichtpunkten (Modell Alma) aufgestellt werden müssen. Die Investitionskosten hierfür betragen ca. 180.000 €.

Ein Minderaufwand durch den Wegfall von 16 Überspannungsleuchten ist auf ca. 35.000 € anzusetzen. Dadurch ergibt sich für die Kandelaberleuchten-Variante ein Mehraufwand von ca. 145.000 €. Dieser ist derzeit nicht finanziert und kann aus dem laufenden Haushalt nicht gedeckt werden.

Neben gestalterischen Gründen sprechen aus Sicht der Verwaltung die folgenden weiteren Gründe gegen eine Kandelaberbeleuchtung in der Freihofstraße:

- Die zusätzlichen 34 Masten mit je 2 Lichtpunkten führen zu deutlich höheren Betriebskosten (erhöhter Wartungs- und Unterhaltungsaufwand sowie höhere Energiekosten). Auch dieser Mehraufwand ist derzeit nicht berücksichtigt.

- Durch das Aufstellen der 34 Masten würde der nicht sehr breite Gehwegbereich in der Freihofstraße für Fußgänger deutlich eingeschränkt. Neben Behinderungen für die Fußgänger ist mit höheren Unterhaltungskosten infolge von Anfahrschäden zu rechnen.

- Bei einer Kandelaberbeleuchtung müsste statt der geplanten einseitigen Verkabelung eine weitere erdverkabelte Leitungstrasse auf der anderen Straßenseite hergestellt werden. Dies erscheint bei der derzeitigen Belegung der Gehwege mit Leitungen recht schwierig.

- Ergänzend zu beachten ist, dass die SSB-Masten mit den Lasten (Zügen) der Straßenbeleuchtung berechnet, bestellt und teilweise bereits ausgeführt wurden, so dass die Masten dann zu hoch und in ihrer Stärke überdimensioniert sind. Die Mehraufwendungen für die Masten wären somit verloren bzw. müssten ggf. der SSB rückvergütet werden.

Aus diesen Gründen wurde auf eine Kandelaberbeleuchtung verzichtet.


zu 2.

Gemäß der bereits getroffenen Aussage zur Bezirksbeiratssitzung können die genannten Verschönerungsmaßnahmen nur durch die Unterstützung privater Patenschaften erreicht werden. Auf Grund des hohen personellen und finanziellen Aufwandes fehlen hier die Mittel, um diese Maßnahmen durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt zu realisieren und zu tragen.

Denkbar sind hier Patenschaften durch Anwohner oder anliegende Geschäfte. Diese Patenschaften müssten neben den finanziellen Anschaffungskosten der Pflanzkübel und Blumenampeln den Pflegeaufwand bewältigen, der bei sommerlichen Witterungsbedingungen ein ein- bis zweimal tägliches Gießen erfordert sowie in der Vegetationsperiode eine monatliche Wildkraut- und Unratbeseitigung. Der Unterhalt der Blumenampeln kann zudem nur über Leiter oder Steiger, je nach Aufhanghöhe, gewährleistet werden. Zudem müssten hier bauliche Voraussetzungen geschaffen werden mit geeigneten Aufhängungen. Die Begrünung mit Kletter- und Rankpflanzen der Strom- und Fahrleitungsmasten ist nach der jetzigen Planung ebenfalls nur mittels Pflanzkübel realisierbar und wird von Seiten der SSB AG und des Tiefbauamts aus sicherheitstechnischen Gründen abgelehnt. Das Aufstellen sowie der Unterhalt der Kletterpflanzen erfordern neben der regelmäßigen Bewässerung und Beseitigung von Wildwuchs und Unrat ab einer entsprechenden Pflanzgröße den Einsatz von Hubsteigern beim Rückschnitt der Pflanzen.

Bei der Auswahl und Gestaltung von Pflanzkübeln im Gehwegbereich sowie den Blumenampeln steht das Garten-, Friedhofs- und Forstamt den Paten gerne beratend zur Verfügung.

Einer Belegung der ohnehin schmalen Gehwege mit Pflanzkübeln und anderen Einbauten muss im Vorfeld genau geplant werden. Hier wird von Seiten der Stadtgestaltung der Aufenthaltsfunktion (Bänke usw.) der Vorrang vor Pflanzkübeln eingeräumt.


zu 3.
Die Standorte für die Bänke sowie Banktyp werden mit dem Bezirksbeirat bzw. dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung abgestimmt. Als Banktyp haben sich Drahtgitterbänke bewährt, da sie relativ vandalismussicher sind und nach einem Regenschauer auch schnell wieder benutzt werden können.

Für die Möblierungselemente, wie Sitzbänke, wird zeitnah ein Möblierungsplan erstellt, der im Bezirksbeirat vorgestellt werden soll.








Dr. Wolfgang Schuster