Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
376/2008
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/10/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 9000-00
Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Küstler Ulrike (DIE LINKE.) , DIE LINKE. im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
09/30/2008
Betreff
Aktuelle Finanzkrise und Cross Border Leasing
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Vorbemerkung:
Die nachfolgenden Ausführungen haben den Stand 7. November 2008. Aufgrund der vertraglichen Vertraulichkeitsverpflichtungen können nur allgemeine Aussagen über die Vertragsstruktur gemacht und keine Vertragsparteien genannt werden.
Frage 1: Sind Depotbanken dieser CBL-Geschäfte betroffen? Wurde eine oder wurden mehrere dieser Banken im Rating herabgestuft? Müssen die Stuttgarter Partner deshalb die Bank wechseln? Welche Kosten sind daraus entstanden? Ist eine der Depotbanken von der Insolvenz betroffen?
Antwort:
Die Landeshauptstadt hat am 30.09.1999 eine Cross-Border-Leasing Transaktion über die Klärwerke und am 20.12.2002 eine weitere Transaktion über das Kanalnetz abgeschlossen. Im Rahmen der CBL-Transaktionen wurden sog. Erfüllungsübernahmeverträge (EÜV) mit Banken und Finanzinstitutionen zur Erfüllung der Mietzahlungsverpflichtungen gegenüber dem US-Trust abgeschlossen. Die EÜV-Parteien wurden u.a. aufgrund ihrer Bonität und anderen Faktoren ausgewählt. Ratingabstufungen waren bislang nicht zu verzeichnen. Ein Austausch einer Bank bzw. Finanzinstitution wurde daher nicht erforderlich.
Frage 2: Sind Versicherungsagenturen, bei denen die Stuttgarter CBL-Geschäfte gegen die Risiken versichert sind, von der Finanzkrise betroffen? Wie sieht es mit deren Rating aus? Müssen die Stuttgarter CBL-Partner den Versicherungsschutz aufstocken oder neue Policen abschließen?
Antwort:
Die Fragen treffen auf die beiden bestehenden CBL-Transaktionen der Landeshauptstadt nicht zu (vgl. Antwort zu Frage 1).
Frage 3: Ist einer oder sind mehrere CBL-Partner der Stadt in den USA von einem Steuerverfahren betroffen, das die US-amerikanische Steuerbehörde gegen CBL-Geschäfte bzw. -Investoren eingeleitet hat? Wenn ja, welche Folgen hat das für die jeweilige Stuttgarter Seite des Geschäfts?
Antwort:
Am 7. August 2008 hat die amerikanische Steuerbehörde (IRS) 45 US-Unternehmen und Banken, deren Namen der Landeshauptstadt nicht bekannt sind, ein Vergleichsangebot zur vorzeitigen Beendigung von CBL-Transaktionen unterbreitet. Die betroffenen Unternehmen und Banken dürfen 20% des beanspruchten steuerlichen Aufwands geltend machen, wenn sie sich prinzipiell zur Auflösung sämtlicher Transaktionen verpflichten. Über ein anhängiges Steuerverfahren bei unseren Investoren haben wir keine Kenntnis. Von Seiten der Investoren gibt es auch keine vertraglich geregelte Informationspflicht.
Frage 4: Was hat die Stadtverwaltung unternommen bzw. was wird sie unternehmen, um im Einzelnen die Risiken festzustellen, abzuschätzen und abzuwehren?
Antwort:
Im Rahmen ihres Vertragscontrollings beobachtet die Landeshauptstadt die Rating-einstufungen der Vertragsparteien und überwacht fortlaufend sämtliche Maßnahmen hinsichtlich Betrieb und Technik. Darüber hinaus wird die Verwaltung bezüglich möglicher Auswirkungen der Kapitalmarktkrise auf die US-Lease-Transaktionen durch eine Anwaltskanzlei beraten. Derzeit gibt es keine Erkenntnisse, dass ein zusätzliches Risiko für die Landeshauptstadt entstanden ist. Für weitergehende Maßnahmen besteht daher aus heutiger Sicht kein Anlass.
Frage 5: Welche Erfahrungen mit dieser Situation bzw. deren Folgen für CBL-Geschäfte liegen aus anderen Kommunen vor? Wie gehen andere Stadtverwaltungen mit diesen um?
Antwort:
Alle betroffenen Kommunen und Zweckverbände nehmen die Entwicklung auf den Finanzmärkten zum Anlass, ihre CBL-Transaktionen zu überprüfen und gegebenenfalls umzustrukturieren. Aufgrund der unterschiedlichen Vertragsstruktur und einer Vielzahl an beteiligten Parteien gibt es jedoch keine einheitliche Vorgehensweise. Darüber hinaus sind die Kommunen vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Frage 6: Gibt es eine Möglichkeit die CBL-Geschäfte vorzeitig zu beenden, ohne höhere Verluste zu erleiden? Wenn ja, ist das sinnvoll?
Eine einseitige Kündigungsmöglichkeit der Landeshauptstadt besteht nicht. Grundsätzlich wäre eine einvernehmliche Beendigung durch alle Beteiligten der Transaktion möglich. Die Landeshauptstadt sieht jedoch aktuell keine Notwendigkeit initiativ zu werden. Vielmehr würde die Landeshauptstadt ihre eigene Verhandlungsposition aufgrund der oben dargelegten Gründe erheblich schwächen. Wenn die Landeshauptstadt von einem Investor ein Angebot zu einer Vertragsbeendigung unterbreitet wird, ist u.a. die Wirtschaftlichkeit des Angebotes zu prüfen.
Frage 7: Gibt es Hinweise auf problematische Entwicklungen bei den anderen Modellen wie PPP und dergleichen oder Sales-and-Lease-Back-Geschäften?
Die Landeshauptstadt hat lediglich zwei PPP-ähnliche Projekte abgewickelt: das Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle und das Mineralbad Cannstatt. Beide Vorhaben wurden vom Investor auf der Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages erstellt, finanziert und an die Landeshauptstadt vermietet. Die Risiken sind für die Landeshauptstadt nicht höher als bei jedem anderen Mietverhältnis auch; im Falle der Insolvenz des Investors hat die Landeshauptstadt vielmehr auf Grund des Erbbaurechtsvertrages die Möglichkeit, den Heimfall auszuüben und so auf das Objekt zuzugreifen.
Frage 8: Gibt es Hinweise oder Unterstützung vom Deutschen Städtetag und / oder des Finanzministeriums (Bund/Land) zu Behandlung des Problems?
Die Finanzmarktkrise und die Auswirkungen auf die Kommunen sind seit längerem auf der Agenda der entsprechenden Gremien des Deutschen Städtetages.