Beantwortung zur Anfrage
92/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/11/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6215-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Johannsen Marion (CDU)
Datum
    02/23/2001
Betreff
    Parksituation auf dem Bosch-Areal
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Für KKL und Bosch-Areal steht ein ausreichendes Stellplatzangebot zur Verfügung. Das Parkleitsystem “Parkring Liederhalle” weist die Besucher auf die vorhandenen freien Plätze hin. Das dezentrale Angebot ermöglicht eine Entzerrung der Verkehrsströme bei Zu- und Abfahrt und berücksichtigt die begrenzte Leistungsfähigkeit des angrenzenden Straßennetzes. Das Parkleitsystem wird jedoch leider nur teilweise beachtet, wodurch es zu unnötigen Verkehrsstörungen kommt.

Unabhängig von dem bestehenden Parkplatzangebot in Tiefgaragen und Parkhäusern kann regelmäßig bei Kinozentren beobachtet werden, dass die meist jüngeren Besucher die Parkgebühren sparen wollen und sich deshalb in umliegenden Bereichen kostenlose Parkplätze suchen, teilweise auch verbotswidrig.

Beim UFA-Palast an der Rosensteinstraße war von der Stadtverwaltung versucht worden, eine Regelung zu finden, mit der die Parkgebühr im Eintrittspreis enthalten ist. Das war jedoch nicht durchsetzbar, auch mit dem Hinweis darauf, dass dann auch Besucher, die ohne Auto kommen, die Parkplatzpreise mit tragen müssten. Da das Bosch-Areal in unmittelbarer Nähe zu dichten Wohngebieten liegt, kann auch die Zufahrt zu den Parkplätzen in den Straßen der angrenzenden Wohngebiete nicht beschränkt werden. Insofern könnte nur eine Anwohnerparkregelung für diese Bereiche weiterhelfen, bei der die Parkplätze am Straßenrand für die Anwohner reserviert werden. Der Gemeinderat hat jedoch am 15. Dezember 1995 im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen, eine Anwohnerparkregelung im Stadtbezirk West aus Kostengründen nicht weiter zu verfolgen. Die Einrichtung einer Anwohnerparkregelung für die angesprochenen Bereiche würde nicht weiterhelfen, da nicht einmal für die Anwohner selbst genügend Parkraum zu Verfügung steht. Das heißt, es müsste zunächst mit finanziellem Aufwand zusätzlicher Parkraum geschaffen werden, um den Anwohnern ausreichend Parkraum anbieten zu können. Dafür stehen derzeit keine Mittel zur Verfügung.

Zur Verminderung des Parksuchverkehrs im Bereich der Liederhalle wurde das Park-leitsystem Stuttgart erweitert. Die Parkgaragen Liederhalle mit den neuen Stellplätzen unter dem Bosch-Areal, Tivoli, Kongresszentrum und Schloßstraße sind bereits an das Parkleitsystem angeschlossen. Die Tiefgarage beim Katharinenhospital und die Hofdienergarage werden in Kürze folgen. Somit stehen im engeren Bereich um die Liederhalle etwa 2.500 Stellplätze zur Verfügung. Sofern die genannten Garagen belegt sind, verweist das Parkleitsystem Liederhalle auf die etwas weiter entfernten Parkmöglichkeiten in der Innenstadt.

Weiterhin ist vorgesehen, die Breitscheidstraße zwischen der Silcherstraße und der Seidenstraße als Einbahnstraße in Richtung Liederhalle auszuweisen. Dadurch kann verhindert werden, dass abfahrender Verkehr durch die Breitscheidstraße ins Wohngebiet gelangen kann. Die Einrichtung dieser Einbahnregelung, die auch eine signal-technische Anpassung erfordert, wird voraussichtlich im Juli d. J. erfolgen.

Es bleibt abzuwarten, ob sich die Situation nach der Eingewöhnungsphase entspannt. Auf das verbotswidrige Parken wird auch in diesem Bereich wie in anderen Teilen der Innenstadt mit Schwerpunktaktionen der Überwachung reagiert.








Dr. Wolfgang Schuster