Stellungnahme zum Antrag
798/2007

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/13/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6230 - 20P



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/19/2007
Betreff
    Situation Tunnel Peregrinastraße Stuttgart-Sonnenberg
    hier : Schalltechnische Untersuchung
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

1. Bestehende Situation

Wie in der Beantwortung zur Anfrage 388/2006 angekündigt, hat die Verwaltung eine schalltechnische Untersuchung beauftragt, die Ergebnisse liegen mittlerweile vor.

Demnach liegt die maximale Lärmbelastung entlang der Peregrinastraße zwischen der Degerlocher Straße und der Güntherstraße bei 65 dB(A) tags und 58 dB(A) nachts. Diese Werte liegen unter den Grenzwerten von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts, die für eine Lärmsanierung angesetzt werden.

2. Verkehrsaufkommen durch EnBW und Messe auf der Peregrinastraße

Zur zusätzlichen Belastung der Peregrinastraße in Folge der Ansiedlung der EnBW im Fasanenhof-Ost kann derzeit nur eine erste Einschätzung abgegeben werden: bei insgesamt ca. 2000 Beschäftigten der EnBW dürfte die Mehrbelastung durch den Verkehr, der aus dem Stuttgarter Süden oder Westen kommt im Vergleich zur derzeitigen Belastung der Peregrinastraße mit ca. 14.500 Kfz/Tag sehr gering sein. Außerdem wird der mögliche Mehrverkehr überwiegend im Berufsverkehr auftreten und nicht in den Nachtstunden. Um verlässliche Daten zu erhalten, müsste eine Erhebung durchgeführt werden, in der die Wohnorte und die benutzten Verkehrsmittel der Beschäftigten und der Besucher der EnBW ermittelt werden.

Gleiches gilt für den Verkehr von und zur neuen Messe. Auch hier wird der zusätzliche Verkehr nur von Kfz-Fahrten zwischen den o. g. Stadtbezirken und der Messe verursacht und nicht in den Nachtstunden stattfinden.


3. Mögliche Verbesserungsmaßnahmen, Kosten

Zur Verbesserung der Lärmsituation wurden vom Gutachter verschiedene Varianten von Lärmschutzeinrichtungen untersucht. Im Einzelnen zeigt das Gutachten folgende Ergebnisse:

Eine lärmabsorbierende Auskleidung des Tunnelmundes der Peregrinastraße hat keinen lärmmindernden Effekt. Eine Verkleidung der Betonstützwände, ohne eine zusätzliche Wanderhöhung würde lediglich eine geringe Schallminderung an den nächsten Gebäuden von maximal 1,7 dB(A) bewirken. Ausschlaggebend hierfür ist die relativ große Entfernung der Lärmquelle vom Immissionsort, sowie die Tieflage der Straße.

Mit einer Erhöhung der Stützwände um 4 m zwischen der Günther- und der Degerlocher Straße könnte die Lärmbelastung im Erdgeschoss einiger naheliegender Häuser deutlich um bis zu 12 dB(A) gesenkt werden. Für die oberen Stockwerke und mit zunehmender Entfernung von der Peregrinastraße nimmt das Verbesserungsmaß jedoch stark ab. Die Gesamtkosten für diese beidseitige Lärmschutzwand (Länge 2 x 305 m) liegen, einschließlich einer Verkleidung von Teilen der vorhandenen Stützwände, in der Größenordnung von ca. 1,5 Mio. €.

Allerdings lässt die Wirksamkeit dieser Lärmschutzwand im Abschnitt zwischen Degerlocher Straße und Friedrich-Wacker-Brücke (2 x 120 m) mit einem Verbesserungsmaß von max. 4,8 dB(A) nach, da die Straße in diesem Abschnitt im Einschnitt verläuft und die Entfernung der Lärmschutzwand von der Lärmquelle zunimmt.

Die Wirksamkeit einer Lärmschutzwand ist demnach im Abschnitt zwischen Friedrich-Wacker-Brücke und Einmündung Güntherstraße (Verbesserung um bis zu 12 dB(A)) am besten. Für eine Lärmschutzwand in diesem Bereich (2 x 185 m) ist mit Gesamtkosten von etwa 750.000 € zu rechnen. Allerdings wäre eine Wand von
4 m Höhe auf beiden Seiten der Peregrinastraße städtebaulich bedenklich, die Anlieger müssten mit Beeinträchtigungen durch Verschattung rechnen, Umbauten im Straßenraum wären erforderlich.

Die Lärmsituation im Bereich der Peregrinastraße soll nun in den gesamtstädtischen Lärmaktionsplan aufgenommen und dort bewertet werden.






Dr. Wolfgang Schuster