Stellungnahme zum Antrag
521/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/05/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 3757



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Schmid Roland (CDU), List Manfred (CDU), Wahl Dieter (CDU), Hill Philipp (CDU)
Datum
    11/27/2003
Betreff
    Begrünung von Dächern/Garagendächern
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Bereits seit Mitte der 70-er Jahre wird in Stuttgart die Begrünung bei flachen und flach geneigten Dächern in Bebauungsplänen festgesetzt. Außerdem besteht bei der Stadt ein Zuschussprogramm, wonach freiwillige Dachbegrünungen finanziell geför-dert werden können. Damit wird ein wirksamer Beitrag im Sinne der Minderung von Überschwemmungsgefahren zur Erhaltung bzw. Schaffung klimatisch günstiger Flä-chen, zur Förderung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere und zur Verbesser-ung des Landschaftsbildes geschaffen. Auch ist die Dachbegrünung als Minimie-rungsmaßnahme für bauliche Eingriffe in Natur und Landschaft geeignet.

Bei der Festschreibung von Maßnahmen der Dachbegrünung im Bebauungsplan wird in aller Regel eine extensive Dachbegrünung verlangt. Selbstverständlich steht es dem Bauherrn frei, im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen auch intensivere Formen der Dachbegrünungen vorzunehmen. Dies trifft auch analog bei baurechtlichen Auflagen zu, sofern Dachbegrünungen - z. B. bei Befreiungen – gefordert werden.

In Stuttgart konnten seit 1986 ca. 10 ha Dachflächen auf öffentlichen Gebäuden be-grünt werden; über das städtische Dachbegrünungsprogramm war in diesem Zeit-raum die Förderung weiterer 5,5 ha Dachbegrünungen auf privaten Dächern möglich. Statistisch nicht erfasst sind die weiteren Dachbegrünungen, die freiwillig oder im Rahmen von Festsetzungen im Bebauungsplan bzw. von Auflagen in der Baugeneh-migung erfolgte, diese dürften jedoch ein Mehrfaches der o. g. Flächen betragen.


Zu 1.) Zu 2. und 3.) Zu 4. und 5.)





Dr. Wolfgang Schuster