Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
264/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/20/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0334-06



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    07/16/2002
Betreff
    Nochmals: Rechtzeitige und vollständige Beantwortung von Anträgen und Anfragen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Verwaltung ist grundsätzlich darauf bedacht, Anfragen und Anträge rechtzeitig und vollständig zu beantworten. Grundsätzlich gelten die Ausführungen in der Stellungnahme vom 8. Mai 2002 zu Ihrem Antrag Nr. 103/2002 vom 18. März 2002.

In einigen Fällen muss jedoch davon abgewichen werden, insbesondere dann, wenn noch nicht alle Sachverhalte für eine umfassende und abschließende Stellungnahme geklärt sind.


Zu den aufgeführten Anfragen und Anträgen ist zu bemerken:

Antrag Nr. 174/2002 vom 13. Mai 2002 (Zusammenfassung von Stadtplanungsamt und Amt für Stadterneuerung):

Mit Ihrem Antrag hatten Sie vorgeschlagen, bei Zusammenfassung des Stadtplanungsamtes mit dem Amt für Stadterneuerung das künftige Amt "Amt für Stadtentwicklung" zu benennen. Das von der Verwaltung vorbereitete Umsetzungskonzept zur Zusammenlegung der beiden Ämter wurde am 26. Juni 2002 im Reform- und Strukturausschuss beraten. Ergebnis war, dass zunächst ein umfassendes Organisationsgutachten von der Stadtverwaltung erstellt werden soll, in dem Möglichkeiten einer sinnvollen Organisationsstruktur für ein zusammengefasstes Amt unter Reduzierung der Anzahl der Abteilungen aufgezeigt werden. Auf dieser Grundlage soll der Gemeinderat dann über die Frage der Zusammenlegung entscheiden. In diesem Zusammenhang wäre ggf. auch die Frage der Amtsbenennung zu beschließen. Über einen von der Verwaltungsvorlage abweichenden Vorschlag wäre zu gegebener Zeit im Rahmen der gemeinderätlichen Beratung abzustimmen.


Anfrage Nr. 175/2002 vom 13. Mai 2002 (US-Sonderfinanzierung):

Die Anfrage betrifft die 1. Tranche einer US-Finanzierung für den Eigenbetrieb SES für drei Klärwerke. Da auch juristische Einschätzungen angefragt wurden, hielt es die Verwaltung für notwendig, die Beantwortung mit den Rechtsberatern der Stadt abzustimmen. Dadurch ergab sich eine Verzögerung bei der Beantwortung.


Anfrage Nr. 180/2002 vom 16. Mai 2002 (Preiswertes Wohneigentum):

Im Sachgebiet Wohnungsbauförderung ist ein Mitarbeiter seit Anfang des Jahres erkrankt. In dieser Zeit waren 115 Förderanträge zu bearbeiten. Die Beantwortung der Anfrage war daher erst am 19. Juli 2002 möglich. Insoweit handelt es sich bei der verspäteten Stellungnahme um einen Einzelfall.


Antrag Nr. 182/2002 vom 16. Mai 2002 (Abzocke auf dem Wasen - Toilettenbenutzung beim Frühlingsfest):

In der Stellungnahme zum Antrag wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung erst für das Frühlingsfest 2003 einen Vorschlag zur Beschlussfassung durch den Marktausschuss unterbreiten wird, ab diesem Zeitpunkt auf Toilettengebühren in den Festzelten und ähnlichen Einrichtungen zu verzichten. Daraus folgt, dass es für das diesjährige Volksfest noch bei der bisher praktizierten Regelung
- Erhebung von Nutzungsentgelten - bleibt.


Antrag Nr. 195/2002 vom 6. Juni 2002 (Patenschaft am Zentrum gegen Vertreibungen):

Seit Sommer 2001 sind die Aktivitäten zur Realisierung eines Zentrums gegen Vertreibungen der Verwaltung bekannt. Ihr erster Antrag (Nr. 391/2001 vom 13. September 2001) wurde zunächst abschlägig beschieden, da zum damaligen Zeitpunkt keine Konzeption vorlag und das Interesse in anderen Kommunen, insbesondere in den größeren Städten, offenbar sehr schwach war.

Parallel zu dem damaligen Antrag wurde die Stadtverwaltung aus den Reihen des Gemeinderats auf die Realisierung einer solchen Patenschaft angesprochen. Noch während der Recherche-Arbeiten im Laufe des Frühsommers 2002 und der damit verbundenen Klärung, inwieweit sich die vorgenannten Parameter mittlerweile verändert hatten, wurde seitens Ihrer Gruppe erneut ein entsprechender Antrag (Nr. 195/2002 vom 6. Juni 2002) gestellt. Zu diesem Zeitpunkt konnte auch dieser nur im Sinne einer Zwischennachricht beantwortet werden. Nach Klärung der offenen Fragen konnte ein verwaltungseigener Antrag im Gemeinderat eingebracht werden. Dies insbesondere deshalb, da mittlerweile eine Konzeption vorlag und sich einige namhafte deutsche Kommunen ebenfalls bereit erklärt hatten, Patenschaften zu übernehmen. Zudem hatte die Stiftung der Landeshauptstadt die Möglichkeit eingeräumt, vorerst nur deklaratorisch der Stiftung beizutreten und erst mit Aufstellung des neuen Haushaltsplans die notwendigen Zahlungen in Höhe von rd. 30.000,00 EUR an die Stiftung zu leisten.

Da Ihre beiden Anträge fristgerecht beantwortet wurden, ging die Verwaltung davon aus, dass die OB-Vorlage als Ergebnis eigener Initiativen und Recherchen auf die bereits erledigten Anträge keinen Bezug mehr zu nehmen hat.








Dr. Wolfgang Schuster