Beantwortung zur Anfrage
19/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/03/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6561-02.2



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    01/26/2004
Betreff
    Kürzungen beim Landeswohnraumförderungsprogramm
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Durch das Haushaltsbegleitgesetz wurden die Finanzhilfen des Bundes nach dem Wohnraumförderungsgesetz von 230 Mio. € auf 110 Mio. € in 2004 und 202,4 Mio. € ab dem Jahr 2005 reduziert. Derzeit ist noch völlig offen, wie das Landeswohnraumförderungsprogramm 2004 finanziell ausgestattet sein wird und wie sich die Kürzungen des Bundes auf Stuttgart auswirken. Seitens des Landes kann gegenwärtig keine verbindliche Programmkonzeption vorgelegt werden, zumal die Haushaltsplanberatungen im Landtag noch nicht abgeschlossen sind. Das Landeswohnraumförderungsprogramm 2004 soll in der zweiten Hälfte des Monats März 2004 in den zuständigen Landtagsausschüssen beraten werden.

Im Haushaltsplan 2004 sind Mittel für die Mitfinanzierung von 200 Wohnungen veranschlagt. Das Land hat in den letzten Jahren fast immer alle von der Stadt angemeldeten Vorhaben im öffentlich geförderten Wohnungsbau in das Programm aufgenommen. Auch bei einem wesentlich reduzierten Programmvolumen gehe ich davon aus, dass das Land in Stuttgart 200 neue Sozialmietwohnungen fördern wird. Die Landeshauptstadt Stuttgart wird in jedem Fall die Förderanträge für alle Projekte dem Land zur Bewilligung vorlegen.

Sobald konkrete Aussagen zum Landeswohnraumförderungsprogramm vorliegen, wird im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen berichtet.






Dr. Wolfgang Schuster