Stellungnahme zum Antrag

179/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/27/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 3761-05



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Hill Philipp (CDU), Dr. Eisenmann Susanne (CDU)
Datum
    07/14/2003
Betreff
    Brunnengrotte im Lapidarium erhalten
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Bei gärtnerischen Arbeiten im Zusammenhang mit dem Parkpflegewerk wurde im Herbst 2002 im Städtischen Lapidarium eine Brunnengrotte freigelegt, die bisher unbekannt war.

Im Frühjahr 2003 wurde das Vorgehen betreffend Erhalt, Sanierung, Restaurierung sowie spätere Funktion bei einem Ortstermin mit Landesdenkmalamt, Stadtarchiv, Garten- und Friedhofsamt, Hochbauamt sowie einer Restauratorin besprochen. Die Kosten einer Sanierung wurden auf damals 50.000 EUR geschätzt. Alternative wäre eine reversible Verfüllung der Anlage.

Infolge der Saisoneröffnung des Lapidariums und der Vorstellung des Kulturprogramms fand die Grotte sehr großes öffentliches Interesse. Da Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen, wurde die vorläufige Kostenschätzung auch gegenüber Sponsoren als Basisdatum verwendet.

Die inzwischen vorgenommenen Untersuchungen haben ein erheblich größeres Maß an Schädigung bzw. Sanierungsaufwand ergeben. Derzeit werden folgende, wiederum nur vorläufige Kosten erwartet:

- Konservierung Brunnenhof ca. 52.000 EUR
- Grottengänge ca. 17.000 EUR
- Materialkosten ca. 5.000 EUR
- Wartung ca. 6.000 EUR

Nicht enthalten sind hier die Kosten für die notwendigen naturwissenschaftlichen Untersuchungen zu Materialverwendung und Salzgehalt, Maßnahmen zur statischen Sicherung vorgeschädigter Ziegelgewölbe und Mauerungen, Untersuchungen und Dokumentation von Fassungen/Farbschichten sowie der erforderlichen Abdeckungen der Mauerkronen mit einem Kupferblech als Regenschutz.

Nach Angaben des Garten- und Friedhofsamts entstehen für die Kupferverwahrung und landschaftliche Anschlussarbeiten Kosten in Höhe von 25.000 EUR.


Bei einem Ortstermin Mitte September wird endgültig zu klären sein, inwieweit Sanierung und Restaurierung möglich sind und ob eine solche Maßnahme, auch mit Blick auf die Folgekosten, in einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis steht. Die Stadtverwaltung wird die Einschätzung der beteiligten Stellen vorlegen, um eine Entscheidung herbeizuführen. Eine endgültige Entscheidung - auch hinsichtlich der Finanzierung - soll im Rahmen der Beratung des Haushalts 2004/2005 getroffen werden.

Unbeschadet dessen ist es sinnvoll, für den Fall einer entsprechenden Entscheidung die Bereitschaft potenzieller Sponsoren zu erfragen bzw. die Unterstützung zu erbitten, da bei einer positiven Entscheidung wegen des bevorstehenden Winters die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich durchgeführt werden müssen.





Dr. Wolfgang Schuster