Stellungnahme zum Antrag
341/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/18/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1205-02



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Pfau Ursula (CDU), Dachtler Jürgen (CDU), Schmid Roland (MdL) (CDU), Zaiß Manfred (CDU)
Datum
    03/16/2000
Betreff
    Vermehrtes LKW-Parken auf der Adalbert-Stifter-Straße
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

  1. Nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung ist das Abstellen von Lkw über 7,5 t sowie mit Kfz-Anhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten zwischen 22.00 und 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen verboten. Die Lage der Adalbert-Stifter-Straße innerhalb der Wohnbebauung lässt keine Fehlinterpretationen hinsichtlich der gesetzlichen Regelung zu. Ein generelles Lkw-Parkverbot mittels Beschilderung stünde im Widerspruch zu den straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben und der Einschränkung des Bundesgesetzgebers, dass bei gesetzlichen Verboten grundsätzlich auf eine Beschilderung zu verzichten ist.
  2. Entlang der Adalbert-Stifter-Straße verläuft zwischen der Zufahrt zum Kaufpark und der Einmündung des Nachsommerweges ein markierter Parkstreifen, der für Pkw vorgesehen ist. Dieser Parkstreifen wurde 1994 im Zusammenhang mit der Einführung der Tempo-30-Zonen-Regelung eingerichtet, um den Fahrbahnquerschnitt einzuengen. Zur Verdeutlichung und um die Überwachung zu erleichtern, werden jeweils am Beginn (nach Straßeneinmündungen) blaue P-Schilder mit dem Zusatz “nur Pkw” aufgestellt.
  3. Im Rahmen des Planungsverfahrens “Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die soziale Stadt” wurde der weitere Rückbau der Adalbert-Stifter-Straße als Projekt festgelegt. Vom Amt für Stadterneuerung wurde dazu ein Planungsauftrag für den Abschnitt der Adalbert-Stifter-Straße zwischen der Mönchfeldstraße und der Fußgängerüberführung beim Kaufpark Freiberg vergeben. Die Planung für die Umgestaltung des weiterführenden Abschnitts bis zum Nachsommerweg wird derzeit vom Stadtplanungsamt entwickelt. Nach dem Zeitplan ist der Rückbau der Adalbert-Stifter-Straße mittelfristig eingestuft (Zeitrahmen ca. 5 Jahre).
  4. Die Umsetzung der Maßnahme (s. 2.) ist kurzfristig vorgesehen.






Dr. Wolfgang Schuster