Beantwortung zur Anfrage Nr. / Stellungnahme zum Antrag Nr.
288/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/24/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 3761-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    02/10/2000
Betreff
    Kaiser-Wilhelm-Denkmal auf dem Karlsplatz
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu Punkt 1.:
Der Mangel an geeigneten großflächigen Veranstaltungsflächen in zentraler Lage lässt es sinnvoll erscheinen, das Reiterdenkmal vom Karlsplatz zu verlegen.

Zu Punkt 2.:
Das Reiterdenkmal für Kaiser Wilhelm den I. im Mittelpunkt des Karlsplatzes ist Kulturdenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz. Es wurde 1897/98 vom Bildhauer Wilhelm Ruemann und Architekt Friedrich von Thiersch als Stiftung eines privaten Komitées unter Vorsitz des Fabrikanten Gustav von Siegle errichtet. Des weiteren wird der Karlsplatz begrenzt von den Kulturdenkmalen Altes Schloß und Waisenhaus. Darüber hinaus befindet sich der Karlsplatz im Bereich der städtebaulichen Gesamtanlage M 1 Stadtzentrum (Erhaltungssatzung) nach Baugesetzbuch. Die Flächen sind Eigentum des Landes. Weitere Schutzkategorien zur Erhaltung der städtebaulichen Gesamtsituation sind nicht erforderlich.

Auf Grund der gegebenen Situation ist eine Verlegung zwar weiterhin grundsätzlich anstrebenswert, erscheint aber derzeit durch die ablehnende Haltung des Landes ohne Aussicht auf Erfolg.




Dr. Wolfgang Schuster