Stellungnahme zum Antrag
64/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/31/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1515-01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Dr. Löffler Reinhard (CDU), Heinz Elisabeth (CDU), Prof. Dr. Loos Dorit (CDU), Schmid Roland (CDU), Pfau Ursula (CDU)
Datum
    02/24/2006
Betreff
    Maßnahme zur Änderung des Luftreinhalte-Aktionsplans
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:



Nach dem Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Stuttgart ist vorgesehen, zum 1. Juli 2007 die Lkw-Durchfahrverbote durch Fahrverbote im gesamten Stadtgebiet für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 (Euronorm 1 und schlechter) zu ersetzen. Ab diesem Zeitpunkt wird es daher eine Verlagerung von Durchfahrströmen auf die B 10 wegen Durchfahrverboten auf anderen Routen im Stuttgarter Stadtgebiet nicht mehr geben.

Unabhängig von den Maßnahmen des Luftreinhalteplans setzt sich die Verwaltung jedoch schon bisher und auch weiterhin dafür ein, die Bundesautobahnen im Nahbereich der Landeshauptstadt Stuttgart aus der Mautpflicht herauszunehmen. Die Verwaltung hat bereits im November letzten Jahres einen entsprechenden Vorstoß beim Innenministerium Baden Württemberg unternommen.

Allerdings bestehen große Bedenken gegen die Ausweitung der Mautpflicht auf die B 10. Würden die Bundesstraßen in die Mautpflicht einbezogen, würde sich der betroffene Verkehr nicht auf die Autobahnen zurück verlagern, sondern andere städtische Straßen wie z. B. im Neckartal die Hafenbahnstraße – Bruckwiesenweg – Benzstraße oder Hedelfinger Straße – Wasenstraße – Inselstraße und Ulmer Straße benutzen.


Im Übrigen darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass die Mautpflicht auf Bundesstraßen in Stuttgart einen Standortnachteil für hiesige Gewerbebetriebe darstellen würde. Firmen in Stuttgart wären in vielen Fällen nicht mehr mautfrei erreichbar, im Gegensatz zu ihren Konkurrenten in anderen Orten.







Dr. Wolfgang Schuster