Stellungnahme zum Antrag
293/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/28/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: SJG



Zwischennachricht
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    10/11/2004
Betreff
    Kindergästehaus
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Sachstand “Kindergästehaus des Caritasverbandes für Stuttgart e. V.



Geplant ist:

1. Die Familienentlastenden Angebote des Kindergästehauses einschließlich der Kurzzeitunterbringung in das Wohnheim Clemens von Galen zu verlegen.

Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich im ersten Quartal 2007.

2. Nach Räumung des Kindergästehauses sollen in diesen Räumen 2 mal 8 stationäre Wohnplätze für erwachsene geistig behinderte Menschen sowie ein Förder- und Betreuungsbereich mit 16 Plätzen belegt werden. Damit wird eine vollständige entgeltfinanzierte Nutzung bei Vollauslastung entstehen.

3. Im Wohnheim Clemens von Galen soll zudem das Angebot “Trainingswohnen der Sonderschulen” entstehen.


Sachstand:

Am 26. Oktober 2005 wurde Frau Lachenmaier, Leiterin des Fachbereiches Behindertenhilfe beim Caritasverband für Stuttgart e. V., vom Sozialamt aufgefordert, mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) die Entgeltfolgen der geplanten Maßnahmen zu erörtern und entsprechende Verhandlungen zu führen, damit sichergestellt ist, dass der künftige laufende Betrieb für den Träger wirtschaftlich machbar ist.

Am 31. Januar 2006 fand im Beisein der Sozialplanung ein Verhandlungsgespräch zwischen Caritasverband und KVJS statt. Frau Lachenmaier wurde hierbei aufgefordert, die Umnutzung der Plätze, wie oben beschrieben, formell beim Sozialamt und beim KVJS zu beantragen, was bis heute nicht geschehen ist.

Das Referat Entgelte des KVJS benötigt eine formelle zustimmende Stellungnahme der städtischen Sozialplanung. Diese kann unverzüglich erstellt werden, sobald der Antrag des Caritasverbandes eingetroffen ist. Die Antragstellung wurde am 01.03.2006 und am 11.04.2006 beim Caritasverband angemahnt.

Eine abschließende Entscheidung kommt nicht vor Jahresende 2006 zustande. Zu klären ist insbesondere noch, ob der KVJS, als Nachfolgeorganisation des Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern, von einer Rückforderung geleisteter Investitionszuschüsse absieht. Zudem muss der Caritasverband verbindlich erklären, dass die angedachten Lösungsschritte zu einer wirtschaftlich vertretbaren Nutzung der Räumlichkeiten führen werden.





Dr. Wolfgang Schuster