Stellungnahme zum Antrag

373/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/10/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6116-15



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    10/28/2002
Betreff
    Ehemaliges Fruchtsaft-Areal in Stuttgart-Vaihingen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Anlagen:
Text des Antrags




Zu Ziffer 1

Bereits bei der Beratung der Vorgaben für das städtebauliche Gutachten zur Wohnbebauung auf dem ehemaligen Fruchtsaft-Areal wurde über Erhalt bzw. Nichterhalt des sogenannten “Leicht-Parks” intensiv beraten. Dabei wurde festgestellt, dass durch die gewollte künftige Nutzung DaimlerChrysler Global Training und der damit verbundenen Baustruktur ein Erhalt des zentralen Baumbestandes und seine Integration in die Neubebauung nicht möglich ist.

Zu Ziffer 2

Die auf dem ehemaligen Fruchtsaft-Areal stehende Baumreihe soll und kann erhalten sowie ergänzt werden. Sie wird künftig innerhalb des öffentlichen Straßenraums zwischen Gehweg auf der Westseite und Radweg auf der Ostseite stehen. Eine zweite Baumreihe im Sinne der beantragten Allee ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Flächen und der erforderlichen Anzahl von Fahrspuren bzw. Rad- und Gehwegbreiten nicht möglich.

Zu Ziffer 3

Sowohl in Nord-Süd- als auch in Ost-West-Richtung ist durch Gehrechte innerhalb der Baugebiete sowie durch Wege in der öffentlichen Grünfläche an der Vollmoellerstraße das beantragte, durchgängige Wegenetz im Bebauungsplanentwurf als Festsetzung aufgenommen.




Zu Ziffer 4

Obwohl sich der Bezirksbeirat Stuttgart-Vaihingen am 10. Dezember 2002 bei 3 Enthaltungen und 13 Ja-Stimmen für den Gesamterhalt der sogenannten “Schafswiese” ausgesprochen hatte, folgte der Ausschuss für Umwelt und Technik diesem Votum nicht. Bei seiner Beratung zum Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanentwurfs am 17. Dezember 2002 wurden sowohl der Gesamterhalt der sogenannten “Schafswiese” als auch verschieden große Baumöglichkeiten auf dieser Fläche sehr ausführlich diskutiert. Mit 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Stimmenthaltungen wurde der Bebauungsplanentwurf mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen und dem Aufstellungsbeschluss entsprechenden Konzeption zur Auslegung beschlossen. Das bedeutet, dass ca. 1 700 m² der sogenannten “Schafswiese” als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt und ca. 1 500 m² Teil der öffentlichen Grünfläche entlang der Vollmoellerstraße werden sollen.








Dr. Wolfgang Schuster