Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
512/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/29/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7831-02.00



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/21/2003
Betreff
    Auswirkungen eines Güterverkehrszentrums Kornwestheim auf Stammheim
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Lärmbelastung:

Der Stadtverwaltung sind die Sorgen der Stammheimer Bürger wegen der tatsächlichen oder zukünftigen Lärmbelastung aus dem nördlich angrenzenden Kornwestheimer Bahngelände bekannt. Beim Bau der B 27 a und der Planfeststellung zum Umladebahnhof wurden deshalb alle rechtlichen Möglichkeiten für Lärmschutzmaßnahmen für die angrenzende Stammheimer Wohnbebauuung ausgeschöpft. Zuletzt wurde, allerdings erfolglos, gegen die Ausdehnung der nächtlichen Betriebszeiten und die Art der schalltechnischen Beurteilung, Einspruch eingelegt. Mittlerweile hat sich jedoch auch der dem Umschlagbahnhof südlich vorgelagerte LKW-Rastplatz zunehmend als Quelle der Ruhestörung entwickelt.

Um die tatsächliche Lärmsituation festzustellen, hat das Amt für Umweltschutz mittlerweile Lärmmessungen vorgenommen, als Basis für Gespräche mit der Deutschen Bahn AG und zum zukünftigen Siedlungskonzept im Bereich Kornwestheim-Süd/-West.

Güterverkehrszentrum:

Im Endausbau soll das Güterverkehrszentrum Kornwestheim ca. 100 ha umfassen. Derzeit sind ca. 30 ha gewerbliche Umnutzungsfläche auf bisherigem Bahngelände sowie ca. 30 ha im Flächennutzungsplan Kornwestheim vorgesehene geplante Gewerbeflächen im Gespräch. Die Überlegungen zu einem auf insgesamt ca. 100 ha ausgedehnten regionalen Gewerbeschwerpunkt basieren auf einer ersten Rahmenplanuntersuchung des Büros Schlegel und Spiekermann (“Masterplan”) als längerfristige Entwicklungsperspektive.

Zur Zeit laufen Gespräche u. a. mit allen Nachbarstädten und -gemeinden über die Möglichkeiten zur Beteiligung an einer übergemeindlichen Entwicklungspartnerschaft.

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist an einer Beteiligung am übergemeindlichen Gewerbegebiet interessiert, da eine positive Weiterentwicklung im gewerblichen und Logistikbereich nicht beschränkt auf das Stuttgarter Stadtebiet möglich ist. Im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Nachbarstädten und den Bahngesellschaften wird es auch am ehesten möglich sein, das bisherige, sehr grobe Rahmenkonzept so weiterzuentwickeln, dass auch die Interessen der angrenzenden Stammheimer Wohngebiete gewahrt werden können.

Angesichts der Dimension des Gesamtprojekts werden für eine längerfristig befriedigende Lösung Veränderungen im Erschließungssystem und der städtebaulichen Nutzung des Bereichs nördlich der B 27 a für erforderlich gehalten. Entsprechende Maßnahmen sind in GRDrs. Nr. 150/2004 unter “Vorgaben für die Masterplan-Fortschreibung” (Ziff. 5.1 - 5.3) angesprochen.

Weiteres Vorgehen:

1. Durchführung von Lärmmessungen zu geeigneten Terminen und an repräsentativen Messorten mit Bericht im Ausschuss für Umwelt und Technik, voraussichtlich Anfang Mai 2004, über die heutige Lärmsituation durch das Amt für Umweltschutz.

Im Hinblick auf künftige Veränderungen als Folge von städtebaulichen Entwicklungen und Planungsvorhaben ergibt sich die Notwendigkeit, diese bereits in einem frühen Stadium im Sinne einer Umweltverträglichkeitsprüfung, mit einer schalltechnischen Prognose-Untersuchung zu begleiten und dabei auch heute bestehende Schwachstellen beim Lärmschutz in den Lösungsvorschlägen zu berücksichtigen.

2. Vorlage einer Gemeinderatsdrucksache zur Gemeindegrenzänderung und zum Flächentausch zwischen Stuttgart-Stammheim und Kornwestheim entlang der
B 27 a im März 2004 (GRDrs. Nr. 150/2004).

3. Vorlage zu den Konditionen einer Beteiligung an einem interkommunalen Gewerbegebiet bzw. Güterverkehrszentrum mit Kornwestheim April/Mai 2004.

Diese Stellungnahme gilt auch für den Antrag Nr. 493/2003 vom 07. November 2003 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu “Lärmschutz im Gebiet Sieben Morgen in Stammheim”.






Dr. Wolfgang Schuster