Stellungnahme zum Antrag
571/2005

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/10/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4310-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Dr. Unold Ilse (CDU), Schmid Roland (CDU)
Datum
    12/08/2005
Betreff
    Ärztliche Versorgung in Pflegeheimen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Der Heimaufsicht liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die freie Arztwahl der Heimbewohner nicht gewährleistet ist.

Bei jeder Heimkontrolle wird geprüft, ob der Träger und die Heimleitung die ärztliche und gesundheitliche Betreuung der Bewohner sicherstellen. Diesbezüglich werden auch der Heimbeirat/Heimfürsprecher sowie die Bewohner/Betreuer befragt.

Im Rahmen der Mitwirkung bei der Heimaufsicht wird von den Amtsärzten u.a. ein Augenmerk darauf gelegt, ob und wie sich die ärztliche Versorgung in den Pflegeheimen darstellt, d.h. ob bei bestimmten Erkrankungen das Heim auch eine entsprechende fachärztliche Betreuung gewährleistet.

Im Einzelnen wird wie folgt Stellung genommen:

1. Wie ist in den Stuttgarter Pflegeheimen die freie Arztwahl gewährleistet? 2. Wie stellt sich die allgemeinärztliche Versorgung dar?
3. Wie wird bei notwendiger Facharztbehandlung verfahren? Gibt es in diesem Bereich Vereinbarungen mit der KV zu Facharztbesuchen?





Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister