Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/10/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4310-00
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Dr. Unold Ilse (CDU), Schmid Roland (CDU)
Datum
12/08/2005
Betreff
Ärztliche Versorgung in Pflegeheimen
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Der Heimaufsicht liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die freie Arztwahl der Heimbewohner nicht gewährleistet ist.
Bei jeder Heimkontrolle wird geprüft, ob der Träger und die Heimleitung die ärztliche und gesundheitliche Betreuung der Bewohner sicherstellen. Diesbezüglich werden auch der Heimbeirat/Heimfürsprecher sowie die Bewohner/Betreuer befragt.
Im Rahmen der Mitwirkung bei der Heimaufsicht wird von den Amtsärzten u.a. ein Augenmerk darauf gelegt, ob und wie sich die ärztliche Versorgung in den Pflegeheimen darstellt, d.h. ob bei bestimmten Erkrankungen das Heim auch eine entsprechende fachärztliche Betreuung gewährleistet.
Im Einzelnen wird wie folgt Stellung genommen:
1. Wie ist in den Stuttgarter Pflegeheimen die freie Arztwahl gewährleistet?
Nach den Erfahrungen der Heimaufsicht achten die Heime auf eine reibungslose Koordination der ärztlichen Grundversorgung der Heimbewohner, die nach dem Heimgesetz Aufgabe des Trägers und der Heimleitung ist. Die freie Arztwahl der Heimbewohner wird dabei beachtet.
Beim Umzug älterer Menschen in ein Pflegeheim, das vom bisherigen Wohnort weiter entfernt liegt, müssen evtl. mit dem bisher behandelnden Arzt Vereinbarungen getroffen werden, ob er die Behandlung über die weitere Distanz durchführen kann und will. Aber auch hier ist es der Wahl des Bewohners des Pflegeheims überlassen, welchen Arzt er (im neuen Wohnbezirk) wünscht.
2. Wie stellt sich die allgemeinärztliche Versorgung dar?
Die ärztliche Versorgung der Heimbewohner wird grundsätzlich von niedergelassenen Ärzten, meistens Allgemeinmedizinern, wahrgenommen.
Laut Auskunft der Bezirksärztekammer sind in Stuttgart 1.136 Ärzte niedergelassen, davon 291 Allgemeinärzte, 195 zum Teil hausärztlich tätige Internisten sowie 650 sonstige Fachärzte. Damit ist nach den Planungsvorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eine flächendeckende und eine den medizinischen Notwendigkeiten Rechnung tragende allgemeinärztliche Versorgung gegeben, die die ca. 6.400 Heimbewohner in den 100 Stuttgarter Heimen einschließt.
3. Wie wird bei notwendiger Facharztbehandlung verfahren? Gibt es in diesem Bereich Vereinbarungen mit der KV zu Facharztbesuchen?
Bei notwendigen Facharztbehandlungen wird in der Regel zunächst der Hausarzt eingeschaltet. Dabei fungiert der Hausarzt heutzutage als sogenannter "Lotse im System". D.h., dass er bei bestimmten Erkrankungen die Entscheidung für eine weitere fachärztliche Behandlung trifft (vor allem Zahnarzt, Urologe oder Neurologe). Auch hier wird der Grundsatz der freien Arztwahl beachtet.
Je nach Erkrankung und fachärztlicher Behandlungsart und der Mobilität der Bewohner ist entweder ein Hausbesuch oder die Untersuchung in einer Praxis bzw. Klinik medizinisch angezeigt. Letzteres z.B., wenn die für die Diagnose und die Behandlung notwendigen Geräte nicht ins Heim gebracht werden können.
Hinweise dafür, dass Bewohner in Pflegeheimen Stuttgarts mit bestimmten Erkrankungen (z.B. Diabetes) eine geringere medizinische Betreuung genießen als bei ambulanter Pflege, liegen der Heimaufsicht nicht vor.
Eine generelle Forderung nach speziellen Ärztezimmern in Pflegeeinrichtungen sieht das Heimrecht nicht vor. Um insbesondere bettlägerigen Patienten empfohlene Arztbesuche (z.B. zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen) zu erleichtern, stellen derzeit verschiedene Träger Überlegungen an, z.B. ein Zahnarztzimmer einzurichten. Aber auch wenn solche Räume eingerichtet sind, ist von dem Träger und der Heimleitung die freie Arztwahl für die Bewohner zu gewährleisten.
Die kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat keine Vereinbarungen zu Facharztbesuchen abgeschlossen.